Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit zehn Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Gewerbegebiet Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Grundstücksinteressent stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit zehn Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann. 
Zudem stellt der Interessent Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung beim Vorbescheidsantrag gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 3 BayBO.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ in Hohenthann. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der Baugrenzen (Wohnhäuser + Müllhaus)
- Nichteinhalten der Baulinie
- Drehung der Hauptfirstrichtung um 90°

Der Interessent übermittelte weiter folgenden Fragenkatalog:
  1. Falls ein Spielplatz errichtet werden muss, ist dieser in der Ecke N/O möglich?
  2. Darf ein Müllhaus als Grenzbebauung an der nördlichen Grenze errichtet werden?
  3. Dürfen 10 Stellplätze im S/O des Grundstücks und 5 Stellplätze mit direkter Anfahrt von der öffentlichen Straße aus erstellt werden?
  4. Darf die wie im Bebauungsplan festgelegte Hauptfirstrichtung um 90° gedreht werden?
  5. Dürfen die östlichen Giebel der Häuser 1 und 2 wie in den Festsetzungen des Gewerbegebietes die Wandhöhe überragen bzw. wird die max. Wandhöhe auch bei einer talseitigen Giebelausrichtung an der Traufe gemessen?
  6. Dürfen die Häuser 1 und 2 die Baugrenzen bzw. die Baulinie des Bebauungsplans überschreiten?
  7. Dürfen an der Südseite von Haus 1 und 2, die eine Länge von 10,50 m aufweist, Balkone in einer Größe von l/b 5,0m/2,5m errichtet werden?
  8. Dürfen die Abstandsflächen mit den neuen Vorgaben der BayBO mit einer Tiefe von 0,4 H in Ansatz gebracht werden?
  9. Darf sich die südliche Abstandsfläche von Haus 1 in Teilen mit der nördlichen Abstandsfläche von Haus 2 überschneiden?
  10. Darf die nördliche Abstandsfläche von Haus 1 sich mit der südlichen Abstandsfläche des Nachbarn überschneiden?

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit zehn Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld abgelehnt wird. Das Vorhaben weist zu massive Befreiungen zum Bebauungsplan auf und ist insgesamt für die Parzelle zu groß dimensioniert. Zudem können die eingezeichneten Parkplätze nicht dem jeweiligen Haus zugeordnet werden. Pro Haus (á 5 WE) wären 8 Stellplätze erforderlich (5 x 1,5 = 7,5, somit 8). Für beide Häuser müssten insgesamt 16 Stellplätze nachgewiesen werden, im Antrag sind jedoch nur 15 Stellplätze ausgewiesen. Zudem überschneiden sich die Abstandsflächen der beiden Häuser sowie der zu Nachbargrundstücken.
Dem Grundstücksinteressent wird mitgegeben, dass lediglich ein Gebäude mit maximal 6 Wohneinheiten für diese Parzelle befürwortet werden kann. Prinzipiell sind die Vorgaben des Bebauungsplans zum baulichen Maß einzuhalten. Der Drehung der festgelegten Hauptfirstrichtung um 90° kann zugestimmt werden. Die Abstandsflächen sowie die erforderliche Anzahl an Stellplätzen sind einzuhalten.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass der Antrag auf Absehen der Nachbarbeteiligung beim Antrag auf Vorbescheid abgelehnt wird. Die Nachbarbeteiligung ist eine wichtige Vorgabe, die auch bei Anträgen zu Vorbescheiden einzuhalten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 08:42 Uhr