Präsentation der bisherigen Ergebnisse aus der ISEK mit Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Dr. Preising und Frau Heilscher vom Büro Planwerk Stadtentwicklung sowie Herrn Baur und Herrn Weschta vom Büro SEP StadtEntwicklungPlanung begrüßen.
Zunächst präsentierte erste Bürgermeisterin Weiß einen kurzen Rückblick.
Am 05.11.2019 informierte Herr Klar von der Regierung von Niederbayern den Gemeinderat über die Inhalte einer integrierten städtebaulichen Entwicklung zur guten Ortsentwicklung von Hohenthann. Für erste Bürgermeisterin Weiß war insbesondere die Möglichkeiten zur Entwicklung der Gemeinde Hohenthann, aber besonders dem Hauptort Hohenthann wichtig. Zudem dies auch für die Bürgerinnen und Bürger interessant, da diese ihre Ideen und Vorschläge einbringen können. Der Gemeinderat beschloss hierbei, dass ein Antrag auf Aufnahme in das städtebauliche Förderprogramm zur Entwicklung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts gestellt wird.
Am 02.10.2020 erhielt die Gemeinde die Zustimmung zum Maßnahmenbeginn, sodass am 22.10.2020 der Vertrag mit den Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung und SEP StadtEntwicklungPlanung unterzeichnet werden konnte. Am 18.11.2020 erhielt die Gemeinde sodann den Bewilligungsbescheid zum Förderantrag für das ISEK. Im November 2020 begann die Arbeit der Planungsbüros wie z.B. das Auftaktgespräch mit der Gemeinde, die Grundlagenermittlung sowie der Einbindung der Öffentlichkeit mittels Online-Beteiligung, Spaziergängen und Workshops vor Ort. Die Planungsbüros haben sich mit der Gemeinde auseinandergesetzt, sind die Ortsteile abgefahren und haben sich ein Bild vor Ort gemacht. Am 04.05.2021 wurde das Untersuchungsgebiet vom Gemeinderat auch in Absprache mit den Planungsbüros und der Regierung von Niederbayern festgelegt.
Herr Dr. Preising stellte in seiner Präsentation nochmal vor, was im letzten Jahr passierte. Die Lenkungsgruppe, die aus dem Gemeindeentwicklungsausschuss bestand, war von Anfang an integriert und begleitete das Projekt. Neben der Online-Befragung mit Web-Mapping, welche hervorragend von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen wurden, fanden eine Gesprächsrunde Freizeit/Kultur sowie ein Ortsspaziergang mit anschließender Kreativwerkstatt statt. Am 08.12.2021 folgt die öffentliche Aufbruchveranstaltung, die nicht wie geplant in Präsenz, sondern online stattfindet. Das Ziel des ISEK ist, dass Hohenthann ein attraktiver Wohn-, Arbeits- und Lebensort für alle Generationen ist. Die erarbeiteten Maßnahmen, die in verschiedene Handlungsfelder unterteilt wurde, dienen als Richtschnur für die nächsten 10 bis 15 Jahre. 

Herr Weschta präsentierte das Handlungsfeld „Öffentlicher Raum, Städtebau“:
  • Neuordnung des Raiffeisengeländes
Hierzu sind zu gegebener Zeit eine Machbarkeitsstudie und nächste Untersuchungen durchzuführen. Im ISEK wird vorgeschlagen das Silo als Bürogebäude umzubauen. Die bestehenden Hallen im Süden können zu Wohnungen umgebaut werden. Zudem wäre Gewerbe und Einzelhandel sowie eine öffentliche Nutzung (z.B. auch VHS oder Bibliothek) möglich. Auch eine Vereinsnutzung wäre bei der öffentlichen Nutzung umzusetzen. Hierzu stellte Herr Weschta eine visuelle Planung vor.
  • Bauliche Sanierung/Umbau/Aufwertung Brauereikeller
Der Brauereikeller sollte unbedingt erhalten bleiben. Hierzu sollte jedoch der Vorplatz neu gestaltet und aufgewertet werden. Zudem wäre ein Umbau mit Fluchtwegen, Belüftung und Sanitäranlagen vorzunehmen.
  • Bauliche Sanierung Pfarrhof, Schulstraße 1
Hier wäre auch eine öffentliche Nutzung möglich und vorstellbar.
  • Neubau einer Zweifachturnhalle in Kombination einer Sport- und Freizeitanlage
Die Planungsbüros haben hierzu sowohl die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung als auch die Informationen der Gemeinde und des Sportvereins eingeholt. Aus allen vorhandenen Informationen entwickelten die Planer verschiedene mögliche Varianten. Demnach kann entweder der Sportplatz mit einer Sanierung erhalten bleiben und zusätzlich neue Angebote geschaffen werden oder das gesamte Gelände wird ausgelagert. 
Grundsätzlich wurden 4 Standorte favorisiert, wobei sich 2 Standorte als beste Möglichkeiten herauskristallisiert haben. Dies wäre entweder Richtung Grafenhaun gegenüber Rosenhöhe, wo sowohl ein Sportplatz, ein Bikeparks als auch eine Zweifachturnhalle realisierbar wären (Auslagerung Sportgelände) oder beim neuen Baugebiet „Am Wald“, wo eine Zweifachturnhalle und evtl. ein Trainingsplatz (Erhaltung Sportgelände) realisierbar wären.
Voraussetzung für beide Varianten ist insbesondere der Grundstückserwerb. Beim Erhalt des Sportgeländes sollte die Gambacher Straße entsprechend mitgestaltet werden, dass die beiden Sportflächen eine Zusammengehörigkeit symbolisieren.
Wenn das Sportgelände ausgelagert werden soll, kann auf dem jetzigen Flächen eine Wohnbebauung realisiert werden.
  • Gestaltung der Schulstraße
Der Vorplatz des alten Kindergartens wurde bereits bei einer früheren Dorferneuerung neugestaltet. Diese Gestaltung sollte sich über die gesamte Schulstraße fortführen.

Zum Handlungsfeld „Wohnen“ präsentierte Herr Weschta folgende Maßnahmen:
  • Initiierung barrierefreier, seniorengerechter Wohnangebote sowie gemeinschaftlicher Wohnformen/Wohnbauprojekte
Hierzu können auch leerstehende Gasthäuser herangezogen werden.
  • Sicherung von Flächen zur Ortsrandabrundung
Besonders im östlichen Bereich von Hohenthann besteht eine große Lücke zur Forststraße. Dieser Bereich sollte entsprechend geschlossen werden

Frau Heilscher zeigte das Handlungsfeld „Verkehr, Mobilität“ auf:
  • Verkehrsberuhigung Ortsdurchfahrt
Dies ist erst nach dem Bau einer Ortsumgehung zu realisieren
  • Erweiterung von Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge
Mögliche Standorte wären das Rathaus/Raiffeisengelände, Sportgelände, Biergarten und Freibad
  • Ausbau der Radwegeinfrastruktur
  • Initiierung eines Probebetriebs zum Elektrolastenfahrrad-Verleih
  • Prüfung zur Einrichtung eines Bürgerbusses als Unterstützung zum ÖPNV

Weiter teilte Frau Heilscher folgende Maßnahmen zum Handlungsfeld „Freizeit, Soziales, Miteinander“ auf:
  • Nachnutzung Raiffeisengelände
Es sind verschiedene Nutzungen möglich, wie z.B. Wohnnutzung, Platzgestaltung mit Freisitzmöglichkeiten und Begrünung, Veranstaltungen, Bürgersaal, Bürgertreff, Jugendtreff, Gewerbe, Mehrgenerationenprojekte.
  • Ausbau des kulturellen Angebots
Kulturreihe an verschiedenen Spielorten (z.B. Brauereikeller), Open-Air-Kino, Konzerte, Theater.
  • Aufwertung des Spielplatzes und Bolzplatzes an der Rottenburger Straße
Angebote für Erwachsene und Senioren wie Sitzgelegenheiten, Bewegungs- und Trainingsgeräte integrieren.
  • Schaffung eines Bike-Parks z.B. in Kombination mit einer Zweifachturnhalle
  • Einrichtung eines Jugendtreffs
  • Einrichtung eines Schutzraums für den Waldkindergarten
  • Vernetzung der Vereine und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit

Zum Handlungsfeld „Nahversorgung, Wirtschaft“ teilte Frau Heilscher folgendes mit:
  • Die vorhandene Gastronomie mit einem Café mit Freisitzmöglichkeiten oder Eisdiele ergänzen
  • Wochenmarkt initiieren für den Verkauf von regionalen Produkten
  • Einrichtung eines Coworking-Space
  • Breitbandausbau
  • Markt der Möglichkeiten (Kombination Berufsmesse und Tag der Vereine)

Frau Heilscher präsentierte das Handlungsfeld „Natur, Naherholung“:
  • Aufwertung der Grünfläche nördlich des Sportplatzes
  • Renaturierung von Bächen und Ackerrandstreifen
  • Erhalt und Sicherung des Freibades

Im letzten Handlungsfeld „Klima, Energie, Infrastruktur“ sind folgende Maßnahmen enthalten:
  • Ausbau Wärmenetz
  • Ausbau der Photovoltaikanlagen auf öffentlichen und halböffentlichen Gebäuden (z.B. Freibad, Raiffeisengebäude)
  • Erstellung eines Handbuchs für nachhaltiges, klimagerechtes Bauen und Weiterentwicklung der Bebauungspläne

Die vorgestellten Maßnahmen werden in verschiedene Kategorien unterteilt. Sie werden mit einer Priorität (sehr hoch, hoch und mittel) und einem Zeithorizont (kurzfristig, mittelfristig, langfristig) versehen. Zudem werden sie in drei Kostenklassen (gering, mittel, hoch) eingeteilt.

Herr Baur erläuterte die Maßnahmen nochmals zusammengefasst auf dem Maßnahmenplan, wo diese verortet sind. Sie befinden sich im Wesentlichen im Untersuchungsgebiet. Zudem sind im Plan noch Grünzüge eingeplant. Diese befinden sich sowohl zwischen der möglichen Ortsumgehung und der bestehenden Bebauung sowie südlich des Freibades und nördlich nach der bestehenden Bebauung. Diese soll eine weitere Ausbreitung des Hauptorts Hohenthann nach Norden unterbinden. Die Wohnbebauung bei der Forststraße sieht Herr Baur als sehr sinnvoll an, diese ist mit einem grüngeprägten Ortsrand vorgesehen. Die Planungsbüros haben zahlreiche Gebäude als ortsbildprägend eingestuft, die somit erhalten bleiben sollten. Für das Sportgelände sind beide vorgestellte Varianten im Plan aufgeführt, wobei nur eine davon umgesetzt wird.
Generell betonte Herr Baur, dass es sich bei den im ISEK verankerten Maßnahmen lediglich um Ideen und Vorschläge handelt. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nicht. Der Gemeinderat hat jederzeit die Möglichkeit Maßnahmen zu ändern oder zu streichen.

Die erarbeiteten Projektvorschläge wurden im Rahmen einer Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses am 03.11.2021 ausführlich besprochen. Eine Entwurfsfassung des ISEK wurde dem Gemeinderat vorgelegt. 
Zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes, vergleiche Einleitungsbeschluss vom 04.05.2021, ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB sowie eine Beteiligung von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB vorgesehen.

Das ISEK wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Fläche mit 27 ha zu groß für ein umfassendes Verfahren ist. Im vereinfachten Verfahren sind somit keine Ausgleichsbeträge zu leisten, die Gemeinde kann sanierungsrechtliche Genehmigungen erteilten und es sind für Einzelpersonen steuerliche Verbesserungen und Anreize möglich.

Nach der Vorstellung in der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufbruchveranstaltung am 08.12.2021 und der entsprechenden Auslegungsfrist, werden im Januar die Abwägungsvorschläge im Gemeinderat behandelt. Eine endgültige Beschlussfassung ist demnach im Frühjahr 2022 vorgesehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenthann billigt die vorgelegte Entwurfsfassung des ISEK und beschließt die Beteiligung gemäß § 137 BauGB und § 139 BauGB. Hierzu wird die Entwurfsfassung des ISEK in digitaler Form für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zugänglich gemacht. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen bei der Gemeinde Hohenthann ausgelegt und auch auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann unter www.hohenthann.de/wirtschaft_und_bauen/ISEK veröffentlicht.
Allen Beteiligten wird eine Frist zur Einbringung der Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Hohenthann bis spätestens 14.01.2022 eingeräumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 08:26 Uhr