Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung rund um das Grundstück auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Einfriedung auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung zu den Verkehrsflächen.
Auf dem Grundstück soll ein Doppelstabmattenzaun und teilweise Gabionenzaun mit Stützen aus Granit, Beton, Alu oder Stahl mit einer Höhe von max. 1,65 m errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist zu Verkehrsflächen hin lediglich ein Holzlattenzaun mit senkrechter Lattung zulässig. Die Höhe darf ab OK Gehweg bzw. Straße mind. 1,0 m und max. 1,2 m nicht überschreiten.
Außerdem soll ein Tor, welches manuell oder elektrisch zu öffnen ist, vor der Hauszufahrt errichtet werden. Laut Bebauungsplan dürfen die Flächen für Garagenzufahrten zur Straße hin nicht eingezäunt werden. 
Zwischen den Grundstücken ist bezüglich der Art sowie der Höhe der Einfriedung im Bebauungsplan nichts festgelegt. Demnach wäre hier die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern, Einfriedungen und Sichtschutzzäunen mit einer Höhe bis zu 2 m verfahrensfrei. Die Befreiung wird ausschließlich für die Einfriedung zu Verkehrsflächen bez. der Art und Höhe der Einfriedung benötigt, sowie für die Einzäunung vor der Garagenzufahrt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Errichtung von Gabionen zugelassen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Beschluss abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II“ in Bezug auf die Befreiung der Art (lediglich Doppelstabmattenzaun) zugestimmt wird. Die Höhe der Einfriedung bleibt jedoch zu den Verkehrsflächen auf 1,20 m begrenzt. Zudem darf die Fläche vor der Zufahrt, wie im Bebauungsplan vorgeschrieben, nicht eingezäunt werden. Die Verwaltung wird beauftragt hierfür einen entsprechenden positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 08:26 Uhr