Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 22/5, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 22/5, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Mit dem Vorbescheid soll geklärt werden, ob eine Bebauung auf dem Grundstück, wie im Lageplan und Schnitt dargestellt, möglich ist.
Das Wasserwirtschaftsamt hat auf eine schriftliche Anfrage der Gemeinde die Forderung einer Hochwasserberechnung in diesem Bereich dargelegt. Auch die untere Denkmalbehörde wurde über die Bauabteilung des Landratsamts angefragt. Das angefragte Baugrundstück ist aus Sicht der Bodendenkmalpflege und auch hinsichtlich der Ortsgeschichte von Türkenfeld äußerst sensibel, da die Reste einer ehemaligen Burg, die von einem Burggraben umgeben ist, obertägig vorhanden sind. Diese Informationen wurden Herrn Vilser bereits für die weitere Planung mitgeteilt.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid unter der Bedingung zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird, dass sowohl das Wasserwirtschaftsamt im Zuge der wasserrechtlichen Belange als auch die Untere Denkmalbehörde im Zuge der vermuteten Bodendenkmalflächen ebenfalls ihr Einvernehmen hierzu erteilen. 
Zudem beschließt der Gemeinderat, dass der Antragsteller keinen Anspruch auf eine Erstellung einer Zufahrt über den Türkenfelder Bach hat. Die Zufahrt ist auf Kosten des Antragstellers eigenständig zu erstellen. Die geplante Zufahrt muss so gestaltet werden, dass eine Abflussbehinderung des Türkenfelder Baches verhindert wird. Die Kosten für den Schmutzwasserhausanschluss sind ebenfalls vom Antragsteller zu tragen, der Regenwasserhausanschluss ist eigenständig zu erstellen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Datenstand vom 15.12.2021 08:26 Uhr