Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Pestkapelle“ in Oberlauterbach mit Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Die Gemeinde ist bestrebt, Erschließungsflächen in Eigentum zu übernehmen. Der bisherige Eigentümerweg und die private Zufahrt sollen deshalb öffentliche Erschließungsflächen werden.
Anfallendes Oberflächenwasser soll zur Entschärfung von Abflussspitzen eines Starkniederschlags über Regenrückhalteeinrichtungen verzögert in das Regenwasserkanalnetz abgeleitet werden.
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundesautobahn A92 - Fl.Nrn. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3 (erste Auslegung)
Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO. Als Nutzungsart wird eine Zweckbestimmung für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie festgelegt.
Geltungsbereich: 40.241 m²
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 68 „Solarpark Siegensdorf“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 43 „Solarpark Siegensdorf“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 52.164 m²
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 69 „Solarpark Siegensdorf II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 44 „Solarpark Siegensdorf II“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 23.555 m²
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 45 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ (erste Auslegung)
Der bei Hochwasser (HQ100) nicht überschwemmte Teil des Sondergebietes ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 37.258 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.