Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.12.2021 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Pestkapelle“ in Oberlauterbach mit Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Die Gemeinde ist bestrebt, Erschließungsflächen in Eigentum zu übernehmen. Der bisherige Eigentümerweg und die private Zufahrt sollen deshalb öffentliche Erschließungsflächen werden.
Anfallendes Oberflächenwasser soll zur Entschärfung von Abflussspitzen eines Starkniederschlags über Regenrückhalteeinrichtungen verzögert in das Regenwasserkanalnetz abgeleitet werden.

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlagen nördlich der Bundesautobahn A92 - Fl.Nrn. 443 und 462/15 der Gemarkung Ergolding“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 3 (erste Auslegung)
Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO. Als Nutzungsart wird eine Zweckbestimmung für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie festgelegt.
Geltungsbereich: 40.241 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 68 „Solarpark Siegensdorf“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 43 „Solarpark Siegensdorf“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 52.164 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 69 „Solarpark Siegensdorf II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 44 „Solarpark Siegensdorf II“ (erste Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 23.555 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 70 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 45 „Solarpark Oberergoldsbach-Bahn Süd“ (erste Auslegung)
Der bei Hochwasser (HQ100) nicht überschwemmte Teil des Sondergebietes ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG vorgesehen.
Geltungsbereiches 37.258 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 15.12.2021 08:26 Uhr