Beschluss über die rückwirkende Festsetzung der Kanalgebühren zum 01.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.12.2021 ö 6

Sachverhalt

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Hohenthann vom 05.12.2003 (i. d. F. vom 05.11.2019) festgesetzten Einleitungsgebühren (vgl. § 11 BGS/EWS) werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einleitungsgebühren gegenüber den derzeit geltenden Gebührensätzen führen.
In welcher Höhe eine Anpassung der Einleitungsgebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von der Kommunalberatung Radlbeck noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2022 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass nach Abschluss der entsprechenden Berechnungen mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen ist.
Der Beschluss ist durch Aushang öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 09:01 Uhr