Die Sanierung der Kläranlage wird anhand Verbesserungsbeiträge finanziert. Der beitragsfinanzierte Verbesserungsaufwand ist auf alle Grundstücks- und Geschossflächen, sowohl der Altanschließer als auch der Neuanschließer, zu verteilen. Dabei müssen unter Berücksichtigung künftiger baulicher Entwicklungen mögliche Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerungen eingestellt und insoweit als Zuwachs in die Globalberechnung aufgenommen werden.
Gemäß Rechtsprechung sind für die Aufteilung des durch Beiträge zu deckenden Investitionsaufwands auf Grundstücksflächen und Geschossflächen zwei Kostenmassen (Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung) zu bilden und zur Kalkulation der Beitragssätze die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung durch die Summe der Geschossflächen und die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung durch die Summe der Grundstücksflächen zu dividieren.
Die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen der bebauten und unbebauten Grundstücke wurden von der Verwaltung mit Stand zum 13.06.2019 übermittelt. Die Nachverdichtungen bei den Grundstücksflächen mit 1,0 % und bei den Geschossflächen mit 2,0 % wurden nach Rücksprache mit der Verwaltung angesetzt.
Folgende Kosten liegen der Kalkulation zu Grunde:
Verbesserungsaufwand 2.769.015,30 €
abzügl. Straßenentwässerungsanteil 137.615,23 €
Aufwand Grundstücksentwässerung 2.631.400,07 €
Der Beitrag errechnet sich wie folgt:
Anteil Niederschlagswasser 303.274,39 €
Grundstücksfläche 1.714.138,51 m²
ergibt: 0,18 €/m² Grundstücksfläche
Anteil Schmutzwasser 2.328.125,68 €
Geschossflächen 604.218,39 m²
ergibt: 3,85 €/m² Geschossfläche