Informationen für eine mögliche integrierte städtebauliche Entwicklung zu einer guten Ortsentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.11.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Klar von der Regierung von Niederbayern begrüßen.
Herr Klar erklärte sich bereit, den Gemeinderat über die Inhalte einer integrierten städtebaulichen Entwicklung zur guten Ortsentwicklung von Hohenthann zu informieren.
Für Erste Bürgermeisterin Weiß ist es wichtig, welche Entwicklungsmöglichkeiten der Ortsteil Hohenthann hat und welche Herausforderungen in Zukunft zu bewältigen sind. Auch die Frage, was sich die Bürgerinnen und Bürger für Hohenthann vorstellen, soll geklärt werden.
Die Gemeinde hat hierfür die Aufgabe, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und eine gesunde und nachhaltige Weiterentwicklung, verbunden mit einer hohen Lebensqualität, für eine lebendige Ortsmitte anzustreben. Die gesellschaftlichen Veränderungen, insbesondere der demografische Wandel, sind eine große Herausforderung.
Aus diesen Gründen sieht die Vorsitzende ein sog. ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) als einen richtigen Planungsansatz.
Herr Klar erklärte anhand einer Präsentation, dass ein ISEK Mittel zum Zweck ist und für viele Förderungen als Grundlage sowie Voraussetzung ist. Die städtebauliche Förderung dient der Stärkung der Ortskerne für mehr Lebensqualität und Attraktivität. Leerstände können genutzt und sollen künftig vermieden werden.
Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen frühzeitig ein das Projekt „städtebauliche Förderung“ bzw. integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept eingebunden werden. Hier erfahren Gemeinden häufig sehr gute Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten.
Ziele der Städtebauförderung sind insbesondere Mobilität, Flächensparen, Klimaschutz, soziales Zusammenleben, Stadtgestaltung sowie Mitwirkung und Kooperation.
Der rechtliche Rahmen für die städtebauliche Förderung sind die §§ 136 ff BauGB. Als Einstieg dienen eine vorbereitende Untersuchung (bezieht sich auf einen kleineren Bereich, häufig den Ortskern) oder ein ISEK (betrachtet den Gesamtort).
Der zu überplanende Bereich wird dann häufig in einer Satzung als Sanierungsgebiet definiert, wonach der Gemeinde auch ein Vorkaufsrecht zusteht.
Mit einem ISEK erhält die Gemeinde leichter Sonderförderungen. Auch Abschreibungsmöglichkeiten von Privaten sind gegeben.
Die städtebauliche Förderung beträgt derzeit 60% der förderfähigen Aufwendungen.
Die Regierung von Niederbayern unterstützt Gemeinden auch bei der Bürgerbeteiligung. Neben reinen Informationsveranstaltungen sind Workshops für Bürger ebenfalls möglich.
Auch ein Quartiers- bzw. Projektmanager wird durch die städtebauliche Förderung unterstützt. Dieser entlastet die Verwaltung und kümmert sich um die Umsetzung und Durchführung des Projekts.
Als klassische Förderungen gelten:
  • Leerstehende Gebäude erhalten (sowohl Kauf als auch Sanierung wird gefördert)
  • Neugestaltung des öffentlichen Raums
  • Parkierungsanlagen für Anwohner und Kunden
  • Grünanlagen
  • Modernisierung von Privatanlagen über kommunale Förderungen
  • Beratungsleistungen
  • Erwerb und Freimachen von Grundstücken
  • Rahmenplanung und Konzepte
Die vorbereitende Untersuchung sowie das ISEK dienen der Feststellung von städtebaulichen Missständen und den Handlungsbedarf. Dies ist Voraussetzung für den Erhalt einer städtebaulichen Förderung.
Ein entsprechendes Konzept ist jedoch auch als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat sinnvoll. Allerdings hat dieses Konzept keinen Charakter eines Bebauungsplans. Es ist lediglich ein Arbeitspapier.
Nach der Feststellung von städtebaulichen Missständen und dem entsprechenden Handlungsbedarf werden konkrete Maßnahmen in einen Kosten-, Zeit- und Maßnahmenplan zusammengefasst.
Bei einem ISEK wird zunächst das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, um sich dann auf das Untersuchungsgebiet zu konzentrieren.

Aktuell gibt es eine weitere Förderinitiative „Innen statt Außen“ zum Flächensparen. Hier erhöht sich der Fördersatz auf 80%. Neben der Durchführung eines ISEK ist auch ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Innenentwicklung erforderlich.
Das bedeutet, dass Leerstände (auch unbebaute Grundstücke) erfasst werden und der Flächenbedarf ermittelt wird (Einschätzung) sowie Umsatzstrategien (Eigentümer über geplante Maßnahmen ansprechen, Beratungen und Förderungen anbieten, bestehende Siedlungen nachverdichten, Flächennutzungsplan-Flächen zurücknehmen) entwickelt werden.

Datenstand vom 29.11.2019 11:48 Uhr