Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anschlussräumen auf Fl.Nr. 1823, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anschlussräumen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1823, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Von der Verwaltung wurde im Vorfeld bereits folgendes geklärt:
Der Grundstückseigentümer der Ackerfläche erkundigte sich, ob eine weitere Zufahrt durch eine Verrohrung des Hader Grabens möglich wäre. Durch die geförderte Renaturierungsmaßnahme im Jahr 2020 ist eine solche Verrohrung für eine weitere Zufahrt zum Feld allerdings nicht möglich. Für die Zufahrt ist bereits an zwei Stellen eine Verrohrung vorhanden und somit auch nach dem geplanten Bauvorhaben gesichert. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Naturschutzbehörde (LRA) wird eine Verrohrung ebenfalls nicht befürwortet. 
Die Entsorgung des anfallenden Niederschlagswassers hat entweder durch den Privatgrund oder entlang der Straße auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass die Kosten für einen Schmutzwasserhausanschluss vom Antragsteller zu tragen sind. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr