Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 461 und 461/1, Gemarkung Andermannsdorf in Kirchberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Es liegt bereits ein genehmigter Vorbescheid vom 28.11.2019 vor, allerdings wurde hierin eine Betriebsleiterwohnung beantragt. Laut Aussage vom Antragsteller liegt keine Privilegierung für eine Betriebsleiterwohnung vor, sodass nun der Antrag auf ein Einfamilienwohnhaus erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht jedoch nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr