Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in der bestehenden und fortgesetzt betriebenen Mastschweinehaltung, Abbruch des Stallgebäudes 3 mit 360 Tierplätzen, Anbau eines neuen Stallgebäudes 8 mit Auslauf und 364 Tierplätzen sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 463 und 463/1, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 11

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in der bestehenden und fortgesetzt betriebenen Mastschweinehaltung, Abbruch des Stallgebäudes 3 mit 360 Tierplätzen, Anbau eines neuen Stallgebäudes 8 mit Auslauf und 364 Tierplätzen (zukünftige Gesamttierzahl 3.816) sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 463 und 463/1, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann. 

Die Antragstellerin plant den Anbau eines Tierwohl Mastschweinestalles für 364 Mastplätze (Stall 8) als Ersatzbau für den stillzulegenden Mastschweinestall (Stall 3), womit sich mit 80 Mastplätzen (Stall 1), 180 Mastplätzen (Stall 2), 1.510 Mastplätzen (Stall 4 + 5), 530 Mastplätzen (Stall 6) und 1.152 Mastplätzen (Stall 7) ein beantragter Gesamttierbestand von 3.816 Mastschweinen ergibt.
Im Zuge des BImSch-Antrages wird die genehmigte Tierendmasse von 115kg je Mastschwein auf zukünftig 130kg je Mastschwein in sämtlichen bestehenden und dem geplanten Mastschweinestallanbau erhöht.
Ebenso plant die Antragstellerin den Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle als Ersatzbau für den abzubrechenden Mastschweinestall (Stall 3).
Zur Flüssigmistlagerung bestehen 5 Güllegruben: Güllegrube 1 mit 1.500 m³, Güllegrube 2 mit 1.500 m³, Güllegrube 3 mit 800 m³, Güllegrube 4 mit 310 m³ und Güllegrube 5 mit 310 m³ und 2 Güllegruben mit je 300 m³ sind gepachtet, das gibt ein Gesamtfassungsvermögen von 5.020 m³.
Die geplante Erweiterung der Anlage zum Halten von Mastschweinen mit insgesamt 3.816 Mastschweineplätzen bedarf einer Genehmigung nach § 4 BImSchG in Verbindung mit der Nummer 7.1.7.1 des Anhangs 1 der 4. BlmSchV. Somit ist ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung (G) durchzuführen. Die Anlage ist als „Anlage gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU" (Industrieemissions-Richtlinie) ausgewiesen (E).
Aufgrund der Konzentrationswirkung des § 16 Abs. 1 BImSchG sind alle sonstigen behördlichen Genehmigungs- und Zulassungserfordernisse, mit Ausnahme einer wasserrechtlichen Erlaubnis, in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossen. Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrages sind damit auch die Baugenehmigungsanträge für sämtliche baulichen Anlageteile.
Über eine eventuell erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entschieden.
Der in Penkofen auf dem Flurgrundstück Nr. 463 der Gemarkung Wachelkofen geplante Anbau eines Stallgebäudes soll der Mastschweineproduktion dienen.
Die Antragstellerin plant den Anbau eines Tierwohl-Mastschweinestalles für 364 Mastschweineplätze als Ersatzbau für den abzubrechenden Mastschweinestall mit 360 Mastschweineplätzen (Stall 3). Der Standort wurde im Hinblick auf Transportwege, Abstände zu Schutzgebieten und künftige Entwicklung so ausgewählt.
Die Antragstellerin betreibt den Betrieb als Familienbetrieb ohne fremde Arbeitskräfte.
Die Unterlagen wurden bereits öffentlich ausgelegt. 

Laut Auskunft des Wasserzweckverbandes kann vom Ortsnetz eine Entnahme von 48 m³/h zum Löschwasserbedarf gewährleistet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Erforderliche Arbeiten für die weitergehende Sicherstellung des Löschwasserbedarfs sind von der Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr