Antrag nach § 4 BImSchG auf einen fortgesetzten Betrieb und weitere Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage durch Leistungserhöhung von 2.275 kWFWL auf 2.422 kWFWL, Einsatzstoffergänzung und Errichtung eines überdachten Mistlagers sowie Überdachung eines Containerstellplatzes, fortgesetzter Betrieb der bestehenden Mastschweinehaltung und Umbau der Ställe 1 bis 3 zu Tierwohlställen mit Stroh, teilweise Außenklima, Einbau eines weiteren Luftwäschers, Geruchsabdeckung der 4 bestehenden offenen Güllegruben und Errichtung eines Daches über der Getreideschüttgosse, auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 624 und 624/6, Gemarkung Wachelkofen, Gemeinde Hohenthann; Erhöhung des Endmastgewichtes von 120 kg auf 130 kg je Mastschwein


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 12

Sachverhalt

Die Antragsteller stellen einen Antrag nach § 4 BImSchG auf einen fortgesetzten Betrieb und weitere Flexibilisierung der bestehenden Biogasanlage durch Leistungserhöhung von 2.275 kWFWL auf 2.422 kWFWL. Die Beantragung erfasst zudem die derzeit vorzusehende Leistungsdrosselung am BHKW3 aufzuheben, um einen flexiblen Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Hierbei soll mit der Aufhebung der Drosselung die Leistung von BHKW3 erhöht werden. 
Die Biogasanlage (NaWaRo-Anlage) wird zusätzlich mit Wirtschaftsdünger (Schweinegülle/ Schweinemist/ Geflügelmist) betrieben. Zur Lagerung der Silage steht eine Fahrsiloanlage östlich des Stalls 7 zur Verfügung. Die Silage ist mit Silofolie bedeckt. Die Gaserzeugung wird trotz des Hinzukommens des Schweinemists nicht vergrößert, da eine Reduzierung des Einsatzes von Maissilage und Getreidekorn vorgesehen ist. 
Außerdem wird die Einsatzstoffergänzung und Errichtung eines überdachten Mistlagers (für Geflügelmist) sowie Überdachung eines Containerstellplatzes beantragt. Der Geflügelmist soll in dem dreiseitig umwandeten Mistlagers gelagert werden. Schweinemist wird hier nicht gelagert, sondern direkt in die Biogasanlage verbracht. 
Beim fortgesetzten Betrieb der bestehenden Mastschweinehaltung und Umbau der Ställe 1 bis 3 zu Tierwohlställen mit Stroh und teilweise mit Außenklima (derzeit 6.666 Tierplätze: 4.331 Mastschweineplätze, 2.335 Ferkel) soll im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die genehmigte Ferkelaufzucht entfallen und durch eine Mastschweinehaltung ersetzt werden. Zukünftig sind 5.858 Mastschweine, davon 1.098 in Tierwohlställen geplant. Im Zuge der Genehmigung sollen die Ställe 1 bis 3 zur Verbesserung des Tierwohls geändert und die Tierzahlen reduziert werden. Die Mast erfolgt im Rein-Raus-Prinzip bis zu einem Tierlebendgewicht von maximal 130 kg. Im Verhältnis zum Ist-Zustand reduziert sich zwar die Tieranzahl aufgrund des Wegfalls der Ferkelzucht um 980 Plätze, aufgrund des höheren Tiergewichts von 130 kg erhöht sich jedoch der Bestand an Großvieheinheiten um knapp 169 GV. 
Außerdem ist der Einbau eines weiteren Luftwäschers am Stall 6 vorgesehen, sowie eine Geruchsabdeckung der 4 bestehenden offenen Güllegruben und Errichtung eines Daches über der Getreideschüttgosse auf den Grundstücken mit den FI.Nrn. 624 und 624/6, Gemarkung Wachelkofen. Es ist eine Ertüchtigung des Biowäschers am Stall 7 zur weitergehenden Emissionsminderung entsprechend der Anforderungen des Landratsamtes vorgesehen. Die Lüftung der Ställe 1 bis 3 erfolgt mit Unterdruck, ebenso der Ställe 4 bis 6, Porendecke und Stall 7 mit Zentralabsaugung über Luftwäscher und drei Notlüfter. Die Stallabluft der Ställe 1 bis 6 wird senkrecht ohne Überdachung nach oben in die freie Luftströmung abgegeben, wobei die Ablufthöhe der Kamine zwischen 1,5 und 3,0 m über First beträgt. Der Stall 7 entlüftet waagerecht (hier sind keine Änderungen vorsehen). 
Im Rahmen des vorliegenden Genehmigungsverfahren werden die Firstkamine auf 3,0 bis 3,3m über First erhöht und lüftungstechnische Maßnahmen ergriffen, die eine ganzjährige Ableitungsgeschwindigkeit von mehr als 7 m/s gewährleisten. 

Die Unterlagen wurden bereits öffentlich ausgelegt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr