Voranfrage auf Aufstockung des bestehenden Ladens für die Errichtung von 2 Wohnungen auf Fl.Nr. 128/1 Gemarkung Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bauherr stellt eine Voranfrage für die Aufstockung des bestehenden Ladens für die Errichtung von zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 128/1, Gemarkung Schmatzhausen.
Nachbarunterschriften werden keine benötigt. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Schmatzhausen Nord“ in Schmatzhausen. 
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
  • Überschreitung der Baugrenzen (wurde schon durch die bestehende Bebauung überbaut)
  • Maß der baulichen Nutzung: Statt der eingeschossigen Bauweise (B-Plan) soll die Aufstockung zweigeschossig, wie das bestehende Wohnhaus, werden
  • Traufhöhe: lt. B-Plan 3,60 m talseitig bei eingeschossiger Bauweise, Bestand 4,90 m Straßenseite und 5,50 m Innenhof, Geplant: 6,75 m bzw. 7,35 m. Firsthöhe nur 30 cm höher wie Bestand
  • Dachneigung: B-Plan Satteldach mit einer Dachneigung von 23° bis 28°, Planung 12°
Von Anwohnern ging hierzu ein Schreiben mit deren Bedenken ein. In dem Schreiben berufen sie sich darauf, dass laut Bebauungsplan lediglich eingeschossige Bebauungen zulässig sind, jedoch das Gebäude bereits 1986 zweigeschossig errichtet wurde. Im Dachgeschoss wurden anschließend ebenfalls Wohnräume geschaffen. Derzeit befinden sich im bestehenden Wohnhaus drei Wohnungen, falls der Aufstockung des Ladens mit zwei Wohnungen zugestimmt wird, wird künftig der Laden ebenfalls in zwei Wohnungen umgebaut. Im Endausbau würde ein Mehrfamilienhaus mit 16 Stellplätzen im allgemeinen Wohngebiet, das ausschließlich mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut ist, entstehen. Zudem erfolgte im November 2020 eine Teilung des Grundstücks, sodass auf drei Seiten ein Streifen von 1 m Breite als eigenes Grundstück abgeteilt wurde um die Nachbarbeteiligung auszuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass dieser Voranfrage zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

Datenstand vom 02.02.2022 08:43 Uhr