Antrag auf Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe in Schmatzhausen auf Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen-Süd"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann stellt Antrag auf Neubau einer 2-gruppigen Kinderkrippe in Schmatzhausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 81/1, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Schmatzhausen-Süd.
Architekt Jakob Bindhammer vom gleichnamigen Architekturbüro stellte den Plan ausführlich vor. Demnach sind die Aspekte des Kreisjugendamts Landshut sowie der Regierung von Niederbayern in der Planung enthalten. Auch mit den jeweiligen Projektanten wurde der Plan entsprechend abgestimmt. Das Gebäude wird mit einem Satteldach ausgeführt, der Eingangsbereich erhält einen Vorbau mit Flachdach. Vorm Haus werden 10 Stellplätze realisiert, im hinteren Bereich liegt der Garten.
Die Lüftungsanlage mit Zu- und Abluft wird mit Einziehung einer Zwischendecke im Dachgeschoss untergebracht. Dort entsteht ein sogenannter Technikraum.
Die Fassade der Vorderseite ist mit dem Vorbau abgesetzt, die Rückseite erhält eine große Glasfront. Die Regenwasserpufferung ist mit Rigolen im Parkplatzbereich vorgesehen.
Der Zugang zur Kinderkrippe erfolgt barrierefrei, ebenso der Fluchtweg aus den Ruheräumen, welcher mit einer Rampe vorgesehen ist.
Die Baukosten betragen gemäß Schätzung 1.740.827,06 €. Die Mehrkosten liegen im Bereich Lüftung, die mit 90.000 € netto zu Buche schlägt.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie ist jedoch der Einbau einer Lüftungsanlage besonders in Neubauten nicht mehr wegzudenken. Zudem wird in der Kinderkippe eine Luft-Wärme-Pumpe verbaut, die im Sommer von Heizen auf Kühlen umgestellt werden kann (entspricht Mehrkosten von rund 10.000 € netto). Hierzu sollte jedoch auch eine PV-Anlage vorgesehen werden, um die Energiekosten weitestgehend zu reduzieren.
Die Außengeräte für die Luft-Wärme-Pumpe sowie für die Lüftung sind im Gartenbereich angedacht.
Die Brutto-Grundrissgröße beträgt 492 m², die Raumprogrammfläche beträgt 240 m², davon sind 227 m² förderfähig. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass im Neubau der Kinderkrippe eine Lüftung mit Kühlfunktion eingebaut wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich des Flachdaches beim Eingangsbereich zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr