Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses (mit Keller) und Doppelgarage auf Fl.Nr. 125/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses (mit Keller) und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 125/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Unterschrift des anliegenden Nachbarn (Fl.Nr. 126) wurde vom Antragsteller beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es wird einen Fall nach § 34 BauGB angenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Die Kosten für eine Absenkung des Gehweges im Bereich der Zufahrt ist vom Antragsteller zu tragen. Die Lage ist mit dem Tiefbauamt des Landkreises abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr