Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein Verlegung von 150 Tieren aus Stall 2 in Stall 4 auf Fl.Nr. 465 Gem. Wachelkofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag nach § 4 BImSchG auf Erhöhung des maximalen Endmastgewichts von 115 kg auf zukünftig 130 kg je Mastschwein in sämtlichen Stallgebäuden sowie auf Verlegung von 150 Tieren aus Stall 2 in Stall 4 auf der Fl.Nr. 465 Gem. Wachelkofen.
Im Stall 1 sind geplant 960 Tierplätze, Stall 2 - Tierplätze, Stall 3 800 Tierplätze, Stall 4 1184 Tierplätze, Stall 5 944 Tierplätze, Stall 6 (neu) 2520 Tierplätze, Tierplätze insgesamt 6408. Die gesamte geruchsbeladene Abluft aus Stall 1 und Stall 6 ist durch biologische Abluftreinigung zu behandeln.
Das Stallgebäude 2 soll durch eine Nutzungsänderung als landwirtschaftliches Betriebsgebäude umgenutzt werden. Aufgrund dessen, dass die Tierplätze gleichbleiben, ist mit keinen umweltschädlichen Einwirkungen zu rechnen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 4 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr