Windkraftanlage bei Burghart geplant


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.02.2022 ö informativ 14.1

Sachverhalt

Die Bürgerenergiegenossenschaft Niederbayern (BEN) hat mit Schreiben vom 27.01.2022 beim Markt Pfeffenhausen hinsichtlich einer geplanten Windkraftanlage auf Fl.Nr. 1496 Gem. Schmatzhausen (Burghart) einen Unterstützungsbeschluss und hinsichtlich einer geplanten Windkraftanlage auf Fl.Nr. 614 Gem. Pfeffenhausen (Staatsforst Spechtental) einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan mitsamt Änderung des Flächennutzungsplans beantragt. Die WKA 1 (Spechtental) im Staatsforst zwischen Pfeffenhausen und Schmatzhausen hat eine Höhe von bis zu 200 m bei einer Leistung von bis zu 6 MWel. Die WKA 2 (Burghart) auf Grund der Spitalstiftung Pattendorf hat eine Höhe von bis zu 180 m bei einer Leistung von ebenfalls bis zu 6 MWel. 
Das WKA 2 (Burghart), das den Ortsteil Schmatzhausen betrifft hat eine Gesamthöhe von 180 m und liegt mehr als 1,8 km vom geschützten Wohnanwesen im Ortsteil Schmatzhausen entfernt. Folglich muss für die WKA 2 (Burghart) aufgrund bauplanungsrechtlicher Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB keine gemeindliche Bauleitplanung angestrengt werden. 
Nachdem die nächstgelegenen und von der 10 H-Regelung geschützten Wohnanwesen im Ort Pfeffenhausen rund 1,5 km von der WKA 1 (Spechtental) mit einer Gesamthöhe von 200 m entfernt sind, ist hinsichtlich dieser eine gemeindliche Bauleitplanung mit Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 
Zum Gesamtverständnis ist zu sagen, dass die 10 H-Regelung nicht besagt, dass bei Unterschreitung des Abstandsgebots Windkraftanlagen ausgeschlossen sind; vielmehr verlangt der Gesetzgeber in dieser Konstellation der Gemeinde eine Entscheidung ab, ob mit dem Instrument der Bauleitplanung Baurecht geschaffen werden soll.
Ergänzend ist zu den Abständen zu sagen, dass die beiden geplanten Windkraftanlagen zu jeglicher Wohnbebauung – mithin auch zu Einöden, Weilern und Dörfern, die weder in einem qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 BauGB liegen noch nach § 34 BauGB als im Zusammenhang bebaut gelten und von daher nicht unter den Landesvorbehalt der 10 H-Regelung fallen – einen Abstand von mindestens 800 m haben, was weit über die immissionsschutzrechtlichen Mindestabstände hinausreicht.
Der Regionalplan Landshut weist die beiden Teilräume als sog. „weiße Flecken“ aus und steht von daher der geplanten Nutzung nicht entgegen. 
Wichtig ist, dass im Fall positiver Beschlussfassungen in der Marktgemeinderatssitzung Pfeffenhausen vom 01.02.2022 keine Vorfestlegung erfolgt; vielmehr handelt es sich um einen formalen Startschuss für die anzustrengenden Planungen. Dem Markt Pfeffenhausen bleibt es unbenommen, das Bauleitplanverfahren zur WKA 1 (Spechtental) wieder einzustellen bzw. im Rahmen der späteren Entscheidung zum gemeindlichen Einvernehmen hinsichtlich der WKA 2 (Burghart) eine andere Position einzunehmen. Was den zeitlichen Horizont anbelangt, ist davon auszugehen, dass der Realisierungszeitraum ausgehend vom jetzigen Stadium mindestens vier Jahre beträgt.

Über die Bürgerbeteiligung im Zuge der durchzuführenden Rechtsverfahren hinaus sollen nach den Vorstellungen der BEN und der Marktverwaltung schon im aktuellen Frühstadium gezielt für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Hohenthann, Pfeffenhausen und Rottenburg an der Laaber Informationsveranstaltungen, ggf. aufgrund der Corona-Situation in digitaler Form, abgehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, die Bürgerinnen und Bürger nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen, sondern sie von Beginn an in den Planungs- und Realisierungsprozess einzubeziehen. Die BEN und die Marktverwaltung werden in Kooperation mit den Nachbarkommunen zeitnah entsprechende Informationsforen anbieten. Mit der Möglichkeit, Genossenschaftsanteile der BEN zu zeichnen, haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Heimat überdies die Möglichkeit, auch in wirtschaftlicher Hinsicht über die alljährlichen Gewinnausschüttungen von den beiden Windkraftanlagen, der PV-Freiflächen-Anlage Burghart wie auch dem Betrieb des Grünen Elektrolyseurs auf dem Wasserstoffprojektareal zu profitieren. Das Engagement der BEN macht die beiden geplanten Windkraftanlagen zu wirklichen Bürgerrädern; die BEN hat angekündigt, im Zusammenhang mit der Kapitalisierung den Bürgerinnen und Bürgern des näheren räumlichen Umgriffs um die beiden Windkraftanlagen ein zeitlich vorrangiges Bezugsrecht hinsichtlich der auszugebenden Genossenschaftsanteile einzuräumen. 

Es ist angedacht, mit dem regenerativ erzeugten Strom der beiden Windkraftanlagen ergänzend zur bis zu 12 MW starken PV-Freiflächen-Anlage Burghart den Grünen Elektrolyseur der Hy2B GmbH wie auch das spätere Wasserstoffzentrum zu versorgen. Die Ergänzung um Windenergie kann das Gesamtvorhaben zu einem deutschlandweit viel beachteten Musterbeispiel der Energie- und Mobilitätswende machen. Das Gesamtkonzept basiert dabei auf folgenden Säulen:
Erzeugung von regionalem Grünstrom aus Sonnen- und Windenergie
Netzdienliche Umwandlung des Stroms durch einen Elektrolyseur in grünen Wasserstoff
Wasserstoffeinsatz zur Entwicklung von Komponenten für eine klimafreundliche Mobilität

Wichtig ist allen Beteiligten eine breit angelegte Bürgerinformationskampagne, die schon im jetzigen Verfahrensstadium beginnt und über die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten hinausreicht. Hier sind vor allem die Ortschaften Schmatzhausen und Pfeffenhausen in den Blick zu nehmen. Nicht zuletzt ist zu wiederholen, dass auch bei positiven Beschlussfassungen im Rahmen der Marktgemeinderatssitzung Pfeffenhausen vom 01.02.2022 keine unverrückbaren Fakten geschaffen werden; vielmehr ist eine positive Beschlussfassung lediglich die Basis dafür, um einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, kostenintensive Gutachten seitens der BEN zu beauftragen und den mehrjährigen planerischen Prozess loszutreten.

Datenstand vom 09.03.2022 07:47 Uhr