Aufstellen eines Deckblattes Nr. 23 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bauvorhaben (Erweiterung des Betriebs) zu verwirklichen. Dieses Vorhaben ist derzeit planungsrechtlich unzulässig. Um es verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Da die Gemeindeverwaltung personell nicht dazu in der Lage ist, die erforderliche Bauleitplanung selbst aufzustellen, müsste dazu ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden. Dabei würden der Gemeinde Aufwendungen entstehen, die nicht durch Beiträge oder Gebühren nach BauGB oder KAG finanziert werden können.
Daher wurde mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nr. 538 und 538/2 jeweils Gemarkung Andermannsdorf ein Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich des Bebauungsplanes "Kirchberg" aufgestellt wird. Im Bereich des Deckblattes ist ein Mischgebiet (MI) und ein Gewerbegebiet (GE) einzuplanen.
Das Architekturbüro Bindhammer hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2022 08:14 Uhr