Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kirchberg“, in Kirchberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauwerber beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bauvorhaben (Erweiterung des Betriebs) zu verwirklichen. Dieses Vorhaben ist derzeit planungsrechtlich unzulässig. Um es verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 30 Abs. 1 BauGB erforderlich.
Da die Gemeindeverwaltung personell nicht dazu in der Lage ist, den Bebauungsplanentwurf selbst aufzustellen, müsste dazu ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt werden. Dabei würden der Gemeinde Aufwendungen entstehen, die nicht durch Beiträge oder Gebühren nach BauGB oder KAG finanziert werden können. 
Daher wurde mit dem Bauwerber ein städtebaulicher Vertrag zur Beauftragung eines Planers abgeschlossen. Dem Bauwerber ist bewusst, dass die Gemeinde durch diese Vereinbarung nicht in ihrer Planungshoheit beschränkt wird. Sie wird insbesondere nicht dazu verpflichtet, einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. ihn mit dem Inhalt dieser Vereinbarung zu versehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Grundstück Fl.Nr. 538, Gemarkung Andermannsdorf ein Bebauungs- und Grünordnungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein Gewerbegebiet (GE) sowie ein Mischgebiet (MI), jeweils Teilflächen von Fl.Nr. 538 Gmkg. Andermannsdorf einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Kirchberg" lauten.
Das Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 08:14 Uhr