Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Gemeinde Hohenthann mit Festlegung eines Sanierungsgebietes; Beschluss der Abwägungsvorschläge der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 22.03.2022 | ö | 3 |
Sachverhalt
- Staatliches Bauamt
- Das für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellende Geh- und Radwegekonzept sollte auch die bestehende Planung des Ausbaus der St 2143 südlich Hohenthann mit Errichtung eines G+R berücksichtigen. Bei Aufstellung dieses Konzeptes können auch die gewünschten Querungsmöglichkeiten der Staatsstraße mit einbezogen werden.
- Dabei ist insgesamt auch für den gesamten Ortsbereich auf ein schlüssiges Parkplatzkonzept zu achten, um auch hier den Geh- und Radwegebereich frei von parkenden Autos zu halten und damit die Durchgängigkeit des Geh- und Radwegenetzes zu gewährleisten. Auch die geplante Vollsignalisierung im Bereich des neugeschaffenen Gewerbegebiets wäre mit einzubeziehen.
- Sofern eine bessere Anbindung an den ÖPNV vorgesehen werden soll, so ist dies bereits frühzeitig bei der dieses Jahr geplanten Sanierung der Staatsstraße mit zu berücksichtigen. Dies gilt ebenso für die Verbesserung der Internetanbindung in Hohenthann, sollten hierfür Leitungsverlegungen in der Staatsstraße notwendig werden.
- Die Erstellung eines Lärm- bzw. Sichtschutzes im Bereich des Spielplatzes / Bolzplatzes - sollte er Auswirkungen auf die Sanierungsarbeiten der Staatsstraße haben - ist ebenso kurzfristig bei der derzeitigen Planung mit zu berücksichtigen.
- Die Umnutzung des leerstehenden Raiffeisengebäudes ist hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf den Verkehr bzw. des Verkehrs auf die geplante spätere Nutzung frühzeitig mit dem Bauamt abzustimmen.
- Der Anregungen zur Berücksichtigung der St 2143 in das zu erstellende Geh- und Radwegekonzept wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis wird in Maßnahme VM3 aufgenommen.
- Es wird im Zuge der Umnutzungsplanungen des Raiffeisen-Gebäudes und des Brauereikellers die Erstellung eines Parkraumkonzepts empfohlen. Bei den Maßnahmen ÖS1 und ÖS2 wird ein entsprechender Hinweis ergänzt.
- Das Staatliche Bauamt ist über die weiteren Planungen auf dem Laufenden zu halten und ggf. einzubinden.
- Regionaler Planungsverband Landshut
- Aus Sicht des Regionalen Planungsverbandes Landshut stehen Erfordernisse der Raumordnung dem Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich nicht entgegen.
- Unklar bleibt in den aktuellen Ausführungen jedoch noch, warum sich die weitere Baulandentwicklung weiter nach Südosten hin erstrecken soll. Insbesondere die Fl.-Nr. 1235 wurde in den Planunterlagen bisher als möglicher Standort für ein zukünftiges Sportstättenangebot diskutiert. Ab Seite 128ff. wird der Standort auf dem genannten Flurstück jedoch als ungeeignet für eine Sportplatzverlagerung empfunden und ohne weitere Auseinandersetzung durch die Darstellung „Bauliche Ortsabrundung“ ersetzt. Im weiteren Verfahrensschritt sollte sich daher noch stärker mit der künftigen Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt werden.
- Im Nachgang zum ISEK-Prozess empfehlen wir die Anpassung des Flächennutzungsplanes. Im gültigen Flächennutzungsplan sind bspw. im Westen des Hauptortes noch ca. 2,5 ha Wohnbauflächen und im Süden ca. 1,4 ha Gewerbeflächen dargestellt, die seit seiner Aufstellung im Jahre 1988 nicht entwickelt wurden und auf die in den ISEK-Unterlagen nicht eingegangen wird.
- Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind.
- Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
- Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
- möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
- Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
- Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
- Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
- Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
- Landratsamt Landshut – Bauleitplanung
- Mit dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept besteht Einverständnis.
- Landratsamt Landshut – Tiefbauamt
- Keine Äußerung
- Regierung von Niederbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
- Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Entwurf des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes grundsätzlich nicht entgegen.
- Unklar bleibt in den aktuellen Ausführungen jedoch noch, warum sich die weitere Baulandentwicklung weiter nach Südosten hin erstrecken soll. Insbesondere die Fl.-Nr. 1235 wurde in den Planunterlagen bisher als möglicher Standort für zukünftiges Sportstättenangebot diskutiert. Ab Seite 128ff. wird der Standort auf dem genannten Flurstück jedoch als ungeeignet für eine Sportplatzverlagerung empfunden und ohne weitere Auseinandersetzung durch die Darstellung „Bauliche Ortsabrundung“ ersetzt. Im weiteren Verfahrensschritt sollte sich daher noch stärker mit der künftigen Siedlungsentwicklung auseinandergesetzt werden.
- Im Nachgang zum ISEK-Prozess empfehlen wir die Anpassung des Flächennutzungsplanes. Im gültigen Flächennutzungsplan sind bspw. im Westen des Hauptortes noch ca. 2,5 ha Wohnbauflächen und im Süden ca. 1,4 ha Gewerbeflächen dargestellt, die seit seiner Aufstellung im Jahre 1988 nicht entwickelt wurden und auf die in den ISEK-Unterlagen nicht eingegangen wird.
- Die Ortsumfahrung von Hohenthann im Zuge der St 2143 ist im aktuell gültigen Ausbauplan in 2. Dringlichkeit eingestuft und wird deshalb erst nachrangig geplant. Im Maßnahmeninformationssystem (MAVIS) ist die Straße mit dem Planungsstand „ohne Planung“ vermerkt. Etwaige Linien stellen daher nur einen symbolischen Verlauf dar und besitzen noch keinerlei Verbindlichkeit. Als Vorplanungsbeginn ist das Jahr 2025 vorgesehen. Durch die derzeitige Überarbeitung der Grundlagen des künftigen Ausbauplans für Staatsstraßen ist allerdings auch diese Angabe ungewiss
- Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind.
- Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
- Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
- möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
- Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
- Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
- Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
- Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
- Der Hinweis zur Ortsumfahrung Hohenthann wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um eine rein nachrichtliche Darstellung des Planungsstandes handelt, entsteht kein Erfordernis der Anpassung des ISEK.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bereich Landwirtschaft
- Bereich Forsten
- Die Hinweise des AELF sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen.
- Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.
- Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
- Im Plangebiet befinden sich nach unserem derzeitigen Kenntnisstand folgende Bodendenkmäler:
- D-2-7338-0194 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der abgebrochenen Kath. Pfarrkirche St. Laurentius in Hohenthann, darunter Spuren von Vorgängerbauten bzw. älteren Bauphasen.
- D-2-7338-0195 Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Schlosses von Hohenthann mit ehem. Nebengebäuden und Gartenanlagen, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen und abgebrochener Gebäudeteile.
- Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange des Denkmalschutzes sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
- Wasserwirtschaftsamt Landshut
- Wasserwirtschaftliche Belange sind in der Regel nicht direkt betroffen, sondern dann in den konkreten Projekten.
- Stadt Rottenburg
- Seitens der Stadt Rottenburg besteht Einverständnis
- Markt Ergolding
- Da Belange des Marktes Ergolding durch den jetzigen Planungsstand nicht berührt sind, erfolgt von Seiten des Marktes Ergolding keine Stellungnahme.
- Markt Ergoldsbach
- Da Belange des Marktes Ergoldsbach nicht berührt werden, bestehen weder Einwendungen noch Anregungen.
- Deutsche Telekom AG
- Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Telekom Deutschland GmbH. Sollten Änderungen an unseren Telekommunikationsanlagen notwendig werden, sind der Telekom Deutschland GmbH die durch Ersatz oder die Verlegung dieser Anlagen entstehenden Kosten nach dem Veranlasser-Prinzip zu erstatten. Die im Erdreich verlegten Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH sind Bestandteil von öffentlichen Zwecken dienenden Infrastruktureinrichtungen. Sie können bei Arbeiten, die in ihrer Nähe oder im Erdreich durchgeführt werden, leicht beschädigt werden.
Wir bitten Sie, die bauausführenden Firmen auf die Beachtung der „Anweisung zum Schutze unterirdischer Telekommunikationslinien und -anlagen der Telekom Deutschland GmbH bei Arbeiten anderer“ (Kabelschutzanweisung) hinzuweisen, um solche Beschädigungen zu vermeiden. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. - Vor Beginn der Tiefbauarbeiten über oder in unmittelbarer Nähe unserer Anlagen ist es daher erforderlich, dass sich die Bauausführenden vom zuständigen Ressort, Fax: 0391/580213737, mailto: Planauskunft.Sued@telekom.de, in die genaue Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Telekom einweisen lassen.
- Über eventuelle Maßnahmen bezüglich neuer Planungen und notwendiger Sicherungs- oder Verlegungsarbeiten an unserem Netz können wir erst Angaben machen, wenn uns detaillierte Ausbaupläne vorliegen. Es ist zwingend notwendig uns frühzeitig, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, zu informieren, damit wir unsere Planungen rechtzeitig bzgl. provisorischer und endgültiger Kabeltrassen unserer Telekommunikationsanlagen vorbereiten können.
- Wir bitten Sie uns weiter am Vorhaben zu beteiligen.
- Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Telekommunikationsunternehmen sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen.
- Bayerischer Bauernverband
- Der Bayerische Bauernverband verschafft den Anliegen der Land- und Forstwirtschaft Gehör und setzt sich für alle Bauernfamilien, Grundeigentümer sowie den gesamten ländlichen Raum ein. Insbesondere ein Aspekt ist im Zusammenhang mit dem ISEK- Entwurf hervorzuheben:
- Das ISEK stellt keine Detailplanung dar. Die Belange der Landwirtschaft sind in den weiteren Ausführungsplanungen zu berücksichtigen. Der Hinweis zur Nutzung von Dachflächen für die Solarenergie wird aufgenommen.
- Stellungnahmen von Privatpersonen (Zusammenfassung)
- Ich bin für die Herausnahme der möglichen Umgehungstrasse der Ortschaft Hohenthann aus dem ISEK-Verfahren.
- Durch den Bau der Umgehung werden zu viele landwirtschaftliche Flächen dem weiteren Anbau entzogen
- Das Landschaftsbild wird durch die neue Trasse zerstört
- Es liegt auch an einem Wasserschutzgebiet und dem Brunnen der Brauerei an
- Die geplante Trassenführung verläuft direkt an einer vorhandenen Wohnbebauung entlang
- In der öffentlichen Bekanntmachung über den Entwurf des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde im Rahmenplan auf Seite 138 eine "projektierte Ortsumgehung" eingezeichnet. Mit der Umsetzung am genannten Standort bin ich nicht einverstanden.
- Hiermit erheben wir, die Hohenthanner Schlossbrauerei GmbH & Co KG, Einspruch gegen die geplante Ortsumfahrung Hohenthann. (siehe Anhang - Plan Ortsumfahrung Hohenthann)
- Die geplante Straßenführung verläuft direkt über das Brunnengrundstück und somit über unseren Brunnen „Feldbrunnen“.
- Der Trassenverlauf zieht sich quer durch das ausgewiesene Wasserschutzgebiet, das zu unserem Brunnen gehört. Der „Feldbrunnen“ dient zur Entnahme von ca. 2/3 unseres gesamten Bedarfswassers.
- Eine mögliche Verunreinigung bzw. eine Verschlechterung der Wasserqualität des Brunnens würde das Unternehmen existenziell bedrohen.
- Grundsätzlich sehen wir die Streckenführung viel zu nah an der bestehenden Wohnbebauung, sowie mit einem immensen Flächenverbrauch verbunden.
- Die Darstellung des Planungsstandes der Umgehung ist rein nachrichtlich. Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Beschluss 1
- Der Anregungen zur Berücksichtigung der St 2143 in das zu erstellende Geh- und Radwegekonzept wird gefolgt. Ein entsprechender Hinweis wird in Maßnahme VM3 aufgenommen.
- Es wird im Zuge der Umnutzungsplanungen des Raiffeisen-Gebäudes und des Brauereikellers die Erstellung eines Parkraumkonzepts empfohlen. Bei den Maßnahmen ÖS1 und ÖS2 wird ein entsprechender Hinweis ergänzt.
- Das Staatliche Bauamt ist über die weiteren Planungen auf dem Laufenden zu halten und ggf. einzubinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind.
- Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
- Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
- möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
- Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
- Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
- Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
- Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
Beschluss 3
- Ziel der im ISEK angestellten Überlegungen ist die Bewahrung einer für den ländlichen Raum typischen Siedlungsform, die durch die starke Ausrichtung der Wohngebiete nach Norden überformt wurde. Eine Fortsetzung dieses Trends würde den Siedlungscharakter des Hauptortes Hohenthann nachhaltig verändern. Es wird daher -sofern notwendig- eine Entwicklung im südlichen bzw. südöstlichen Bereich angestrebt. Eine Entwicklung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen im südwestlichen Ortsbereich erscheint aufgrund der angedachten Ortsumgehung nicht zielführend. Im Sinne der genannten Überlegungen sollte eine Entwicklung auf Fl.-Nr. 1235 angestrebt werden, um die Siedlungsform bei weiterhin starkem Siedlungsdruck zu wahren, zumal hier bereits Voraussetzungen durch die bestehende Wohnbebauung gegeben sind.
- Durch eine Ausweisung als Sportgelände sind erhebliche Beeinträchtigungen der bestehenden Wohnnutzung, z.B. durch Lärmimmissionen, zu erwarten. Aufgrund der Topographie wären dazu umfangreiche Geländebewegungen erforderlich, wodurch die Nutzung als Sportzentrum weniger geeignet ist.
- Die Diskussion zum Sportplatzgelände war ein wesentlicher Baustein des ISEK und wurde intensiv mit der Gemeinde und dem Sportverein geführt. Im Laufe des Prozesses konnte eine hohe Einigkeit über die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sportmöglichkeiten – auch unter dem Gesichtspunkt der Nutzung durch andere Gruppen – erzielt werden. Bei der Standortsuche waren folgende Argumente leitend:
- möglichst integrierter Standort zur gefahrfreien Erreichbarkeit mit dem Rad auch für Kinder
- Bereitstellung von Flächen für eine Vielzahl an Nutzungen – von Sporthalle, Sportgelände, Bike-Park (Pump-Track) bis hin zu einem möglichen Jugendtreff
- Integration der Frage einer möglichen Wohnbauflächen-Entwicklung bei einer Verlagerung des bisherigen Geländes
- Berücksichtigung der allgemeinen Ortsentwicklung und des Ziels einer Stärkung des Ortskerns.
- Die entsprechende Begründung zur vorgesehenen Flächenentwicklung wird im ISEK ergänzt. Der Empfehlung zur Aktualisierung des Flächennutzungsplans als bauleitplanerische Übersetzung des ISEK wird gefolgt.
- Der Hinweis zur Ortsumfahrung Hohenthann wird zur Kenntnis genommen. Da es sich um eine rein nachrichtliche Darstellung des Planungsstandes handelt, entsteht kein Erfordernis der Anpassung des ISEK.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
Beschluss 4
- Die Hinweise des AELF sind in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Eventuelle Ausgleichsmaßnahmen sind vorzusehen.
- Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 7
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 8
- Die Darstellung des Planungsstandes der Umgehung ist rein nachrichtlich. Die Planung der Umgehungsstraße ist kein Bestandteil des ISEK (vgl. Stellungnahme der Regierung von Niederbayern). Diesbezügliche Einwände sind im gesonderten Planungsverfahren zu berücksichtigen.
- Im ISEK ist die Umgehungstrasse als „projektierte Ortsumgehung“ betitelt. Um ersichtlicher darzustellen, dass es sich um eine reine nachrichtliche Darstellung handelt, wird diese Bezeichnung abgeändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0