Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Neufahrn i.NB.
Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für das Industriegebiet „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Der rechtskräftige Bebauungsplan sah im Änderungsbereich 4 Quartiere mit durchschnittlich 2.800 m² bebaubarer Fläche vor. Da die Grundstücke bisher nicht veräußert werden konnten, jedoch Anfragen für 2 größere Grundstücke vorliegen, soll der Bereich der Quartiere 4 bis 7 überplant und nach Westen hin erweitert werden.
Änderungsbereich: ca. 48.856 m²

  • Markt Pfeffenhausen
Änderung des Flächennutzungsplanes Pfeffenhausen mit Deckblatt Nr. 36 „SO Elektrolyseur und GE Wasserstoffzentrum“ und die gleichzeitige Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Elektrolyseur“ (zweite Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen im Außenbereich des Marktes Pfeffenhausen für den geplanten Elektrolyseur sowie der zugehörigen Einrichtungen. Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der Bereich soll als Sondergebiet für den Elektrolyseur mit Abfüllstation, die Wärme- und Energiezentrale, den H2 Verflüssiger und den LN2 Kryoport entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan des Marktes Pfeffenhausen wird derzeit im Parallelverfahren mit der 36. Änderung angepasst und stellt die Fläche als Sondergebiet dar.
Geltungsbereich 44.601 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 11.04.2022 15:23 Uhr