Antrag auf Anbau eines Fitnessraums an das Saunahaus und Neuerrichtung einer Grundstückszufahrt auf Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau eines Fitnessraums an das Saunahaus und Neuerrichtung einer Grundstückszufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Bauvorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinde liegen keine detaillierten Planungen über die Neuerrichtung der Grundstückszufahrt vor. Vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) liegt der Gemeinde ein Schreiben vor, nach dem das Landratsamt Landshut Verstöße gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen in einem Biotop prüfen soll.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag in Bezug auf den Fitnessraum zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Grundstückszufahrt kann aufgrund der fehlenden Detailplanungen und der noch nicht abgeschlossenen Prüfung durch das Landratsamt Landshut kein gemeindliches Einvernehmen erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2019 08:58 Uhr