Antrag auf Errichtung von 2 Dachgauben auf Fl.Nr. 284/33, Gemarkung Schmatzhausen. im Baugebiet "Marktweg II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung von 2 Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 284/33, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Marktweg II“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Dachneigung 18° (im B-Plan 32° - 38°)
- Ansichtsfläche der Dachgauben 3,80 m² und 2,67 m² (im B-Plan 2,0 m²)
Gemäß Bauantrag aus dem Jahr 1996 wurde ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und vier Stellplätzen beantragt und so auch vom Landratsamt Landshut genehmigt. Tatsächlich sind jedoch nur zwei Stellplätze vorhanden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Zudem wird das Landratsamt Landshut gebeten, die erforderlichen Stellplätze zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.09.2022 08:52 Uhr