Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan für das Industriegebiet „Erweiterung Industriegebiet Neufahrn-Süd“ durch Deckblatt Nr. 2 (dritte Auslegung)
Der rechtskräftige Bebauungsplan sah im Änderungsbereich 4 Quartiere mit durchschnittlich 2.800 m² bebaubarer Fläche vor. Da die Grundstücke bisher nicht veräußert werden konnten, jedoch Anfragen für 2 größere Grundstücke vorliegen, soll der Bereich der Quartiere 4 bis 7 überplant und nach Westen hin erweitert werden.
Änderungsbereich: ca. 48.856 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Bundesautobahn A92 - Fl.Nr. 620 der Gemarkung Ergolding“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 5 (erste Auslegung)
Nördlich des Ortsteils Ergolding südlich der Bundesautobahn A 92 soll eine Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO zur Errichtung einer Stromerzeugungsanlagen (terrestrische Photovoltaikanlage) festgesetzt werden. Die Fläche stellt die Erweiterung einer bestehenden Anlage dar.
Gesamtfläche: 19.824 m²
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 73 „Sondergebiet Solarpark Siegensdorf Bahn West“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 48 „SO Solarpark Siegensdorf Bahn West“ (erste Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in der Marktgemeinde Ergoldsbach. Die bisherige Nutzung wird aufgegeben. Der Bereich soll als Sondergebiet für Erneuerbare Energien (Freiflächen-Photovoltaikanlage) entwickelt werden.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.