Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung einer Erweiterungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB "Ludmannsdorf Nord-West" (zweite Auslegung)
Das ausgewiesene Gebiet hat eine Größe von ca. 0,2028 ha. Mit der Erweiterung der Innenbereichssatzung mit Deckblatt 2 soll innerhalb ihres Geltungsbereiches eine geordnete bauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage östlich der Bahnlinie Landshut-Regensburg - Fl.Nr. 870 der Gemarkung Ergolding“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Festlegung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 49.297 m²
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Wasserstoffzentrum Pfeffenhausen“ (erste Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen im Gemeindegebiet des Marktes Pfeffenhausen für den Betrieb von Anlagen, die zum einen der Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Wasserstoff oder erneuerbarer Energien, zum anderen der Erforschung, Entwicklung und Herstellung von Bau- und Anlagenteilen sowie weiterer Komponenten im Zusammenhang mit der Wasserstofftechnologie oder erneuerbarer Energien dienen.
Die Gesamtfläche für den geplanten Bereich beträgt innerhalb des Geltungsbereiches 104.374 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
Datenstand vom 20.10.2022 11:03 Uhr