Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen. 

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:36 Uhr