Außenanlage Kinderkrippe Schmatzhausen - Varianten Stützwand im Norden und Osten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über den Baufortschritt des Neubaus der Kinderkrippe. Die Baumeisterarbeiten werden in Kürze abgeschlossen sein und dieses Jahr wird noch der Dachstuhl aufgestellt und die Spenglerarbeiten durchgeführt. Anschließend erfolgt noch der Abbau des Gerüsts. Die Ausführung der Außenanlagen sind erst im nächsten Jahr eingeplant. 
Im Norden und Osten ist das Gelände der Kinderkrippe um bis zu 1,15 m tiefer als die angrenzenden Grundstücke. Deshalb sollten dort Stützwände erstellt werden. Das nördliche landwirtschaftliche Flurstück hängt zur Kinderkrippe hin. Um das Kinderkrippengrundstück vom zulaufende Niederschlagswasser und Schlamm zu schützen ist geplant, dass die Stützwände jetzt erstellt werden sollen. Diese sollen um ca. 50 cm höher wie das obenliegende Grundstück sein. Es wurde mit dem Ingenieurbüro Dichtl bzgl. der Statik Kontakt aufgenommen, da oberhalb des Geländes eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung erfolgt. 
Herr Klaus Leinthaler vom Bauamt erläuterte dem Gemeinderat die ausgearbeitete Planung. Die Stützmauer an der Nordseite ist mit einem zweiseitigen Fundamentfuß gedacht. Dieser würde dann wieder auf dem Nachbargrundstück mit einer Breite von ca. 50 cm stehen. Der Grundstückseigentümer hat sein Einverständnis für die Überbauung gegeben. 
Die Ortbetonmauer ist statisch langlebiger und auch hinsichtlich des Wasserschutzes die bessere Lösung, gegenüber einer Fertigteilwand weil weniger Fugen/Stöße in der Wand notwendig sind.
Für die Gestaltung der Betonwand könnte man sich folgendes vorstellen. Begrünen, Sitzstufen, Pflanztröge für ein Hochbeet und dergleichen. Dies wird aber nächstes Jahr bei der Planung der Außenanlagen endbesprochen. Bei der Ostseite ist auch eine Ortbetonwand geplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschießt, dass mit der vorgestellten Planung Einverständnis besteht und mit dem Grundstückseigentümer des landwirtschaftlichen Grundstücks eine Vereinbarung abzuschließen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2022 14:39 Uhr