Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 03.11.2022 | ö | informativ | 11.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Koppenwall Süd-Ost"
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Rainertshausen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Koppenwall miteingezogen werden. Das Grundstück befindet sich am süd-östlichen Ortsrand von Koppenwall.
Die Fläche der Einbeziehungssatzung beträgt ca. 1.905 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
Datenstand vom 08.12.2022 14:39 Uhr