Voranfrage auf Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelcarports auf Fl.Nr. 38/38 Gemarkung Weihenstephan
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren stellen eine Voranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelcarports auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/38, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bauweise Doppelhaus (B-Plan: Einzelhaus)
Überschreitung der Baugrenzen im Nordwest-Bereich des Wohnhauses um ca. 10 m²
Errichtung von zwei Doppelcarports außerhalb der Baugrenzen
begrüntes Flachdach der zwei Doppelcarports (B.-Plan: Garagen und Nebengebäuden sind dem Hauptgebäude anzupassen, Flachdach unzulässig)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen nicht zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass dieser Voranfrage nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.02.2020 09:29 Uhr