Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplans „Piflas - Siedlung“ mit Deckblatt Nr. 7 (erste Auslegung)
Festsetzung eines zusätzlichen Baufensters für ein Einzelhaus mit zwei Vollgeschossen und maximal 4 Wohneinheiten. Die Festsetzung eines Mischgebiets bleibt bestehen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1341 m².
Änderung des Bebauungsplans „Schreinerfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Änderung der Nutzungsart von Gewerbegebiet mit beschränkter Nutzung (GE m. B.) zu einem Mischgebiet (MI), Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1500 m² auf 800 m² und Änderung GRZ/GFZ von 0,6/1,0 auf 0,5/0,8.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 2787 m².
Änderung des Bebauungsplans „Stocketwiesen“ mit Deckblatt Nr. 12 (erste Auslegung)
An Stelle des festgesetzten Doppelhauses werden 2 Einzelhäuser geplant mit entsprechenden Flächen für Garagen, Zufahrten und Stellplätzen. Die Festsetzung der Nutzungsart WA bleibt erhalten.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 908 m².
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.