Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1646, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Das Haus soll mit einem Satteldach und 2 Vollgeschosse zur Eigennutzung der Tochter errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutzwasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 16:37 Uhr