Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" Deckblatt Nr. 1 in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Bindhammer vom gleichnamigen Architekturbüro begrüßen.
Herr Bindhammer stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 24.11.2022 bis 23.12.2022 in
der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 16.11.2022. hingewiesen. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

1.1 Frau Ingrid Hertreiter, Eichenstraße 18, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben vom
22.12.2022 folgende Stellungnahme mit:
Zur öffentlichen Darlegung des Vorentwurfs der Änderung des Bebauungs- und
Grünordnungsplanes durch Deckblatt Nr. 1 „Am Wald" vom 16.11.2022, nehme ich wie
folgt Stellung:
Durch den o.g. Bebauungsplan mit der östlich am Waldrand verlaufenden Straße entstehen
massive Eingriffe in das Wurzelwerk des Baumbestandes. Diese entstehenden
Beschädigungen des Wurzelwerkes erhöhen das Risiko von Schäden durch absterbende
Bäume massiv.
Ein weiterer Punkt, den es zu Bedenken gilt, ist die Angabe der Baumfallgrenze mit 20
Meter. Bei großen Eichen am Waldrand mit einer Höhe von bis zu 35 Metern ist diese
als nicht-ausreichend zu betiteln. Der persönliche Haftungsfall aus resultierenden
Schäden aus dem Baumbestand ist aufgrund höherer Gewalt wie Blitzeinschläge,
Sturm oder Borkenkäferbefall nicht zu kalkulieren bzw. abzuschätzen, Zu erwähnen
sind hier vor allem Gefährdungen der KFZ-Stellplätze sowie Garagen, welche sich laut
Bebauungsplan unmittelbar der Straße anschließen und somit in der Baumfallgrenze
liegen,
Des Weiteren ist der Pflegeaufwand der Waldgrenze zum Erhalt der Durchfahrtshöhen
für die sichere Nutzung der Straße enorm. Hier ist die zusätzliche Belastung des
Waldgrundstück-Besitzers hervorzuheben.
Ein letzter Punkt beschreibt den Laubeintrag auf die östlich verlaufende Straße sowie
in das Wohngebiet mit entsprechenden Folgen wie Verunreinigungen auf Objekten,
Verstopfen von Entwässerungseinrichtungen etc. Konflikte mit Anwohnern sind hier
vorprogrammiert.
Ich möchte Sie bitten, meine oben angeführten Bedenken zu berücksichtigen und behalte
mir vor, weitere Stellungnahmen abzugeben.

1.2 Herr Ludwig Müller, Ergoldsbacher Straße 7, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben
vom 22.12.2022 folgende Stellungnahme mit:
1. Die Ringstraße integriert im Osten, einen landwirtschaftlich Wirtschaftsweg (Flnr.
1257) unzulässigerweise in das Baugebiet. Der Weg ist zur Bewirtschaftung des angrenzenden
Waldes und insbesonders zur Bewirtschaftung der Reitanlage
Obergambach unverzichtbar.
2. Die Regenrückhaltung ist unter 5.3 des Bebauungsplans nur oberflächlich beschrieben
Es gibt keine aussagekräftigen Berechnungen, insbesonders im Bezug auf
die Größe und Ausformung des Rückhaltebeckens, unter Berücksichtigung von 12 m
Gefälle und meist weit mehr als 8,5 % (wie ausgeführt).
Es ist davon auszugehen, daß diese Erschließung und das Baugebiet „Am
Gambach" in der Summe die vermeintliche Entlastung bezüglich Hochwasserschutz
in der Eichenstraße kompensieren.
3. Die Baumfallläge im Osten wurde verantwortungsloserweise weit unterschritten.
Die mächtigen Eichen schlagen im Ernstfall über die Parkplätze auf die Gebäude.
Ich bitte deshalb um Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung

2. Im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.11.2022 an dem Verfahren beteiligt. Die
Fachstellen erhielten einen Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom
16.11.2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis 23.12.2022.
Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende
Stellungnahmen ein:

2.1 Das Landratsamt Landshut – Untere Bauaufsichtsbehörde – Herr Staudenhöchtl
- teilte mit Schreiben vom 19.12.2022 mit, dass keine Stellungnahme erfolgt.
2.2 Das Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung – Herr Valenta - teilte mit
Schreiben vom 14.12.2022 mit, dass keine Äußerung erfolgt.
2.3 Das Landratsamt Landshut – Untere Immissionsschutzbehörde Frau Strör – teilte
mit Schreiben vom 28.11.2022 mit, dass keine Äußerung erfolgt-.
2.4 Die Regierung von Niederbayern – Frau Volk – teilte mit Schreiben vom
19.12.2022 mit, dass Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
2.5 Der Regionale Planungsverband – Herr Dreier – teilte mit Schreiben vom
20.12.2022 mit, dass keine Bedenken gegen die Planung bestehen.
2.6 Das Wasserwirtschaftsamt Landshut – Frau Uhl – teilt mit Schreiben vom
24.11.2022 folgende Stellungnahme mit:
wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 37 WHG der Oberflächenabfluss, auch
wildabfließendes Wasser nicht zum Nachteil Dritter verändert werden darf.
Insbesondere durch Auffüllung im hügeligen Gelände besteht die Gefahr, dass
oberflächlich abfließendes Wasser in Bahnen gelenkt wird, die Dritte
benachteiligen. Dies ist wasserrechtlich unzulässig.


2.7 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Herr Faltermeier –
teilte mit Schreiben vom 30.11.2022 folgende fachliche Informationen und Empfehlungen
mit:
Landwirtschaft:
Keine Äußerung
Forst:
Grundsätzlich gilt unsere Stellungnahme vom 05.07.2019 weiterhin.
Mittlerweile besteht bei einer Esche am Waldrand des Flurstückes 1256 durch Vitalitätseinbußen
durch das Eschentriebsterben die konkret, drohende Gefahr, dass
diese Esche jederzeit auf die angrenzende, zukünftige Bebauungsplanfläche fällt.
Aus forstlicher Sicht ist diese Esche vor Beginn der Erschließungs- und Baumaßnahmen
deshalb zu entnehmen.

2.8 Der Bayerische Bauernverband – Herr Mayerhofer - teilte mit Schreiben vom
14.12.2022 mit, dass keine Bedenken gegen die aktuelle Planung bestehen

2.9 Die Bayernwerk Netz AG, Altdorf – Herr Gebert - hat mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass keine grundsätzlichen Einwendungen gegen das Planungsvorhaben
bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb Ihrer Anlagen
nicht beeinträchtigt werden.

2.10 Die Deutsche Telekom Technik GmbH – Frau Meierbeck - hat mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass keine Einwände zur Planung bestehen.

2.11 Die Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH – Herr Majunke und
Herr Lichtinger – haben mit Schreiben vom 29.11.2022 wie folgt mitgeteilt:
Gegen die Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Wald" besteht
unsererseits kein Einwand.
Eine Erschließung des Baugebietes mit einer regenerativen Nahwärmeversorgung
wäre durch die EVE bei positiver Wirtschaftlichkeit möglich.
Über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine bitten wir Sie uns auf dem
Laufenden zu halten.

2.12 Der Markt Ergoldsbach – Herr Bgm. Robold - teilte mit Schreiben vom
24.11.2022 mit, dass zur Planung keine Einwendungen bestehen.

2.13 Die Gemeinde Neufahrn i. NB – Frau Grundler - teilt mit Email vom 24.11.2022 mit,
dass die Gemeinde Neufahrn von der Planung nicht betroffen ist und deshalb keine
Stellungnahme abgibt.

2.14 Die Stadt Rottenburg a.d.Laaber – Herr Fuchs - teilt mit Email vom 28.11.2022 mit,
dass keine Anregungen und Bedenken zur Planung bestehen.

Beschluss 1

Zu Punkt 1.1: 
Vom Schreiben von Frau Hertreiter vom 22.12.2022 wurde Kenntnis genommen.
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen alle den bereits rechtskräftigen Bebauungs-
und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt
Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Frau Hertreiter vorgebrachten
Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu Punkt 1.2:

Vom Schreiben von Herrn Müller vom 22.12.2022 wurde Kenntnis genommen.
Zu den Punkten 1 und 3:
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen den bereits rechtskräftigen Bebauungs-
und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt
Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Herrn Müller vorgebrachten
Einwendungen.
Zu Punkt 2:
Mit der Planung zur Oberflächenwasserrückhaltung und dessen Ableitung ist die
Ferstl Ingenieurgesellschaft mbH aus Landshut beauftragt.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Für die Einleitung von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt einzuholen.

Zu Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung:
Die Einladung einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie Erteilung eines Allgemeinen
Rederechts bei den Gemeinderatssitzungen, in denen die Einwendungen
und Anregungen, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen
eingegangen sind, behandelt bzw. abgewogen werden, sieht das Bauleitplanverfahren
nicht vor.
Das Bauleitplanverfahren sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit 2 Auslegungen
der Planung von je 4 Wochen vor. Während dieser Auslegungen haben alle Bürgerinnen
und Bürger Gelegenheit Einwendungen und Anregungen zur Planung schriftlich
oder zur Niederschrift vorzubringen. Im Anschluss an diese Auslegungen hat
der Gemeinderat die Aufgabe, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung über die
eingegangenen Einwendungen und Anregungen sachlich zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu Punkt 2.6: 
Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 24.11.2022 wurde
Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Zu Punkt 2.7: 
Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 30.11.2022
wurde Kenntnis genommen.
Der Eigentümer der schadhaften Esche wird über die vom AELF genannten
Gefahren informiert und aufgefordert den Baum zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zu Punkt 2.11: 
Vom Schreiben der Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH vom
29.11.2022 wurde Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Der Gemeinderat beschließt, dass die beschlossenen Abwägungsvorschläge entsprechend eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 09:01 Uhr