Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan "Grafenhaun II" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher von Ingenieurbüro Planteam begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.11.2022 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II" aufgestellt wird. Von dem Ingenieurbüro Planteam, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, einen Wendehammer mit einem voraussichtlichen Durchmesser von 18 Meter im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ mit aufzunehmen und einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, „Stein- und Schottergärten in Vorgärten“ im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ nicht zu erlauben und diese Vorgabe mit aufzunehmen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, die Regelung zur Einfriedung, wie aktuell im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ geregelt, so zu belassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt für die Gebäudetypen 1 und 2 ein Pultdach als Dachform zuzulassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Der Beschluss ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses abgelehnt.

Beschluss 5

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II" in der Fassung vom 31.01.2022 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Das Verfahren soll nach § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2023 09:01 Uhr