Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers, Neubau eines Jungrinderstalles und Neubau einer Stützmauer auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Änderungsantrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe mit einem zusätzlich überdachten Raum an der westlichen Stallwand als Mistlager, einer überdeckten Güllegrube außerhalb des Mistlagers, Neubau eines Jungrinderstalles und Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Gegenüber dem Änderungsantrag (in der GR-Sitzung vom 11.10.2022) soll der Pferdestall nun als Jungrinderstall genutzt werden.

Für das Bauvorhaben wurden bereits in den Gemeinderatssitzungen vom 07.09.2021 der Bauantrag und am 11.10.2022 ein Änderungsantrag behandelt.
Der Bauantrag wurde am 29.09.2021 vom Landratsamt genehmigt. Der Änderungsantrag wurde bisher vom Landratsamt nicht genehmigt. Er wurde auch vom Antragsteller nicht zurückgenommen.
Änderungen vom Bauantrag zum Änderungsantrag vom 11.10.2022
  • Neubau eines Pferdestalles 
  • Lageänderung des Technikraumes
  • Lageänderung der Güllegrube
  • Mistlager vergrößert (17,0 m statt 10,20 m; dieses rückt durch den Rangier- und Wendeplatz näher zur Wohnbebauung) 
  • Zufahrt geändert (davor über gemeindlichen Weg Fl.Nr. 324, Gem. Schmatzhausen)
  • 2 Sickermulden (Sickermulde vom Pferdestall befindet sich über der Gasleitung und im Schutzstreifen)
Beim jetzigen erneuten Änderungsantrag wurden folgende Punkte nochmals geändert
  • Pferdestall wird jetzt ein Jungrinderstall, im Süden wird ein Auslauf erstellt
  • 2 Sickermulden entfallen, dafür wird im Südosten eine Rückhaltung (60 m³ lt. Vorplanung IB Ferstl) erstellt
  • Technikraum, Güllegrube, Mistlager und Zufahrt bleiben wie im Änderungsantrag
Die Güllegrube erhält eine Betondecke
Für die Rückhaltung ist nach Aussage des Landratsamtes eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Das Landratsamt wird gebeten, aufgrund der geänderten Abstände zur angrenzenden Baugebiet „Am Sonnenberg“ ein neues Gutachten mit Darstellung der prognostizierten Geruchsstundehäufigkeiten zu fordern. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass das Landratsamt im Zuge der Fachstellenbeteiligung, die Erfordernis einer Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswasser zu prüfen hat.
Außerdem muss geprüft werden, ob die Zufahrt zu dem Bauvorhaben über die Kreisstraße LA36 erfolgen darf und ob aufgrund der größeren befestigten Fläche ein Ausgleich erforderlich ist. 
Zudem sind die geplanten elektrischen Weidezäune zu allen gemeindlichen Straßen/Wegen mit einem vorgesetzten Zaun abzusichern.

Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 04.05.2023 11:42 Uhr