Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 102, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit den Maßen 34,28 m x 17,97 m und einer Traufhöhe von 7,17 m und Firsthöhe von zusätzl. 2,88 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 102, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen. Dabei soll eine bereits bestehende Lagerhalle abgerissen und eine bestehende Lagerhalle zum Teil abgerissen werden. Bei dem beantragten Neubau handelt es sich somit um einen Ersatzbau. Die überbaute oder befestigte (versiegelte) Fläche wird nicht erweitert.
Bei Neubauten (auch bei bereits bebauten Grundstücken) greift die Entwässerungssatzung (EWS)  der Gemeinde Hohenthann. Da gemäß § 9 (7) EWS die versiegelte Fläche nicht erweitert wird, fehlt die Rechtsgrundlage, dass die Gemeinde Hohenthann die Errichtung einer Regenwasserpufferanlage vorschreiben kann. 
Herrn Pöschl wird auf die Einhaltung der EWS der Gemeinde Hohenthann hingewiesen.

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.05.2023 11:42 Uhr