Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplanes „Am Brunngraben“ mit Deckblatt Nr. 18 für das Grundstück Fl.Nr. 3538 der Gemarkung Ergolding (Industriestraße 38-44) im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB.
Die Änderung durch Deckblatt 18 betrifft ausschließlich die zulässigen Verkaufsflächen für die Sortimente, alle übrigen planlichen und textlichen Festsetzungen und Hinweise einschließlich der Plandarstellung bleiben unverändert. Die Verkaufsflächen werden dahingehend geändert, dass an Stelle der Flächen für den Lebensmittel Discountmarkt (950 m²) nun Flächen für einen weiteren Non Food Fachmarkt (950 m²) festgesetzt werden, für die entsprechend der bisherigen Festsetzungssystematik unterschiedliche Teilsortimente festgesetzt werden.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 12.418 m²
Gemeinsame Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes des Markes Essenbach durch Deckblatt Nr. 25 und Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Ergoldsbach durch Deckblatt Nr. 52 für das Interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ (1. Auslegung)
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 78 für das interkommunale Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“ zusammen mit dem Markt Essenbach (1. Auslegung)
Der Markt Essenbach und der Markt Ergoldsbach verfolgen das Ziel, gemeinsam das Gewerbegebiet „Unsbacher Berg“, durch Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf dem Gebiet des Marktes Essenbach sowie des Marktes Ergoldsbach zu planen und zu erschließen. Die Gaststätte bzw. ehemalige Diskothek am Unsbacher Berg wird umgestaltet. Das Gebäude, in dem sich dem sich die Diskothek befindet, sowie der gesamte Parkplatzbereich sollen als Gewerbegebiet umfunktioniert werden.
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von 24.036 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.