Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Ascher vom Ingenieurbüro Planteam begrüßen.
In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2023 bei der Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Grafenhaun II“ wurden u.a. einige Fragen zur Erschließung aufgeworfen, sodass Herr Ascher zunächst den aktuellen Planungsstand erläuterte.
Der umlaufende Grünstreifen (Gesamtbreite 3 Meter) wird mit einer Mulde (Solbreite 1 Meter) ausgeführt, um das wildabfließende Niederschlagswasser kontrolliert ableiten zu können. Aufgrund des natürlichen Geländeverlaufs muss der Grünstreifen in der Senke aufgeschüttet werden (etwa 1 Meter), was jedoch mit dem Grundstückseigentümer abgesprochen ist. Am Ende des Grünstreifens ist ein Gitterrost geplant.
Der Stauraumkanal in der Straße ist mit 15 m³ für ein 10-jährliches Regenereignis ausgelegt. Der Stauraumkanal dient lediglich dem Niederschlagswasser der Straße. Die einzelnen Parzellen erhalten eine Regenwasserpufferanlage mit 6.000 bis 7.000 l Fassungsvolumen. Die Parzellen werden jeweils westlich erschlossen, somit erfolgt für die Parzelle 1 bis 3 der Anschluss über den westlichen Grünstreifen und für die Parzellen 4 bis 6 über die Straße.
Mittlerweile sind die Höhen der Straße bekannt, hierzu zeigte Herr Ascher den Straßenquerschnitt. Die maximale Fußbodenoberkante des Erdgeschosses (max. OK FBB EG m. ü NHN) wurden pro Parzelle individuell gemäß der Straßenhöhe festgelegt. Die Straßenhöhe beträgt zwischen knapp 453 bis 454,5 m ü. NHN. Die Oberkante des Fußbodens (EG) würde somit jeweils etwa 0,5 m über der Straße liegen.
Herr Ascher stellte im Anschuss die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Grafenhaun II Abwägungsvorschläge VE final (.pdf)

Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr