Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Lagerraumes für Brennholz auf Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Hundsrück"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Lagerraumes für Brennholz auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hundsrück“ in Bezug auf die
- Baugrenzenüberschreitung um 20 m²
Dachform (zulässig: Satteldach, geplant: Pultdach)
Der Lagerraum mit den Ausmaßen 8,00 m x 2,50 m befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind. Er soll in Holzbauweise mit einem Pultdach mit einer Dachneigung von 38° und Ziegeleindeckung errichtet werden. Die Höhe des Lagerraums beträgt an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück max. 2,50 m, zum Wohnhaus hin ansteigend. Da im Bebauungsplan diese Dachform nicht vorgesehen ist, beantragt der Antragsteller auch dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Hundsrück“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr