Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 Bay.WaldG Fl.Nr. 1571/0 Gem. Petersglaim
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragssteller möchte die bisweilen als Dauergrünland geführte Fl.Nr. 1571/0 der Gemarkung Petersglaim durch Erstaufforstung in einen Wald umwandeln. Die Gemeinde Hohenthann ist als direkter Nachbar unmittelbar von der Maßnahme betroffen.
Bei der Aufforstung durch Saat oder Pflanzung von bisher nicht forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken handelt es sich um eine Erstaufforstung. Diese ist erlaubnispflichtig.
Die Erstaufforstungserlaubnis darf versagt oder durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn unter anderem Landschaftspläne der Gemeinden entgegenstehen, wesentliche Belange der Landeskultur oder des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefährdet werden, der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt wird oder erhebliche Nachteile für umliegende Grundstücke zu erwarten sind. Auflagen können beispielsweise das Freihalten bestimmter Teilflächen, der Ausschluss nicht heimischer Baumarten oder angepasste Grenzabstände beinhalten.
Je nach Größe der Erstaufforstung kann es notwendig sein, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Durch die Lage des Grundstücks sind weder der Landschaftsplan, als Bestandteil des Flächennutzungsplanes, noch wesentliche Belange der Landeskultur, des Naturschutzes oder Landschaftspflege gefährdet. Auch sind keine erheblichen Nachteile für die umliegenden Grundstücke zu erwarten. Belange der Gemeinde sind nicht betroffen. Die Nachbarunterschriften wurden vollständig eingeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 16 Abs. 1 BayWaldG zuzustimmen. Es werden keine Einwände oder Auflagen erhoben. Dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut wird darüber durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr