Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt

Zum 18.03.2023 wurde das Kostenverzeichnis (KVz) in der Fassung vom 12.10.2001 hinsichtlich der Gebühren für baurechtliche Entscheidungen geändert. Am 10.10.2018 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) erlassen. Hierin sind die Gebühren für isolierte Befreiungen sowie für Genehmigungsfreistellungen mit 40 € hinterlegt.
Gemäß lfd. Nr. 2.I.1/ Punkt 1.31 der KVz (Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB) wurde die Gebühr nun auf 10 v.H. des Werts des Nutzens, der durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens 75 € festgesetzt.
Für die Genehmigungsfreistellung fallen gemäß dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Stand: 10.03.2023) keine Gebühren an. Teilt die Gemeinde dem Bauherrn bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kann die Gemeinde hierfür eine Gebühr erheben, wenn sie das in einer gemeindlichen Kostensatzung geregelt hat.
Die von der Gemeinde bestehende Kostensatzung ist demnach entsprechend abzuändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) vom 10.10.2018 wie folgt abzuändern:

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)
vom 13.06.2023

Die Gemeinde Hohenthann erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 10.10.2018:

§ 1

Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 3 Bauamt wie folgt geändert:

31

Erteilung einer isolierten Befreiung
75,00 €

32

Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 3 Satz 4 BayBO
40,00 €


§ 2 Inkrafttreten

Diese erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) tritt am 01.07.2023 in Kraft.

Hohenthann, den 13.06.2023
Gemeinde Hohenthann


Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.07.2023 08:17 Uhr