Antrag auf Einbeziehungssatzung Andermannsdorf Fl.Nr. 365 Gemarkung Andermannsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde erhielt von Herrn Ekkehard Müller aus Andermannsdorf einen Antrag für eine Einbeziehungssatzung der FlstNr. 365 Gmkg. Andermannsdorf
Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert / nicht gesichert:
Zufahrt gesichert
SW-Kanal nicht gesichert (Leitung nur bis Grundstück FF)
RW-Kanal gesichert (Einleitung in Moosbach möglich, HA vom Antragsteller zu bezahlen)
Wasser nicht gesichert (Leitung im Grundstück FF)
Strom gesichert (Leitung in der Kirchberger Str.)
Telekom nicht gesichert (Kabel nur bis FF)
Die Erschließung ist somit nicht gesichert und nur mit einem erheblichen Aufwand und Kosten verbunden. Außerdem ist aus dem Sturzflutrisikomanagementkonzept ersichtlich, dass bei einem Starkregenereignis, die Fläche Fl.Nr. 365, angrenzend an den Moosbach, gefährdet ist.
Aus der Hochwassergefahrenkarte ist ebenfalls ersichtlich, dass die Fl.Nr. 365 bei einem Extremereignis gefährdet ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Fl.Nr 365, Gemarkung Andermannsdorf keine entsprechende Einbeziehungssatzung durchgeführt werden soll, da kein konkreter Bauwunsch vorhanden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.07.2023 08:22 Uhr