Antrag auf Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1823/4, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1823/4, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Der Vorbescheid zu diesem Antrag wurde erteilt am 04.05.2022 mit dem Aktenzeichen 41 N 73 2022 VORB mit folgenden Nebenbestimmungen: Zwischen dem geplanten Bauvorhaben und dem Haderer Graben dürfen keine Geländevertiefungen erfolgen. Auf Einfriedungen in diesem Bereich ist entweder zu verzichten oder es ist eine Bodenfreiheit von 20 cm vorzusehen. Im Antrag auf Baugenehmigung ist die Einhaltung dieser Punkte nachzuweisen. Außerdem ist die Betriebs- und Verfahrensbeschreibung vom Bauherrn vom 07.03.2022 Bestandteil des Vorbescheides.
Die Zustimmung gem. Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme liegt vor. 
Die zwei eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Datenstand vom 13.09.2023 08:43 Uhr