Information zum Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 01.08.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der 29. KW 2023 entschieden, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht nicht entspricht ( BVerwG, Urteil v. 18.07.2023 – 4 CN 3.22, Pressemitteilung: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/59 ).
Demnach kann § 13b BauGB ab sofort nicht mehr angewandt werden. Laufende Bauleitplan­verfahren müssen nunmehr in das Regelverfahren übergeleitet werden. Im Regelverfahren ist eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Dies bedeutet, dass bisherige Auslegungen als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gewertet werden können. Nach Umweltprüfung und erstellen des Umweltberichts hat sodann eine Auslegung gem.§ 3 Abs.2 BauGB zu erfolgen.
Ferner müssen nunmehr umweltrechtliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen erbracht werden. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern, eine bloße Anpassung bzw. Berichtigung ist nicht mehr möglich.
Diese Regelung trifft uns konkret im BBP-Verfahren „Grafenhaun II“.

Datenstand vom 13.09.2023 08:43 Uhr