Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 282, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Schmatzhausen Süd" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer Lagerhalle auf seinem Grundstück Fl.Nr. 282, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet „Schmatzhausen Süd“ im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Unterschrift Landkreis Landshut Kreisstraße LA 12 fehlt).
Der Bauherr hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Nach Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage, die kein Sonderbau ist, genehmigungsfrei gestellt, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 oder der §§ 12, 30 Abs. 2 BauGB liegt.
Datenstand vom 05.10.2023 08:40 Uhr