Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.09.2023 ö informativ 17.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  1. Markt Essenbach
Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ (erneute Auslegung)
Die in der Änderung des Flächennutzungsplans dargestellten Konzentrationsflächen, aufgeteilt in drei Teilbereiche und drei Deckblätter, stellen sich wie folgt dar:
Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 83,2 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.
Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Die Konzentrationsfläche 7.2 liegt gut zur Hälfte im Waldgebiet ″Gänsegraben″ mit einer Gesamtfläche von ca. 57 ha.
Teilbereich 3 = Deckblatt 7.3
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″, die Fläche beträgt ca. 166,5 ha.
Insgesamt ergeben die drei Deckblätter eine Gesamtfläche von ca. 307,23 ha.

  1. Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ (erste Auslegung)
Anlass für diesen Bebauungsplan ist die Ausweisung neuer Gewerbeflächen für den Erweiterungsbedarf der Firma auf der angrenzenden Fl.-Nr. 574/2 und 574/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m².

  1. Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Photovoltaik, nördlich Oberahrain“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 24 (erste Auslegung)
Anlass für diese Satzung ist die Absicht des Marktes Essenbach ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 11 BauNVO auszuweisen, mit der Zweckbestimmung "Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung erneuerbarer Energien, dienen, hier Photovoltaik". Die Gesamtfläche beträgt ca. 117.343m².

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Beschluss

Beschluss zu a):
Der Gemeinderat beschließt, dass bei der Fläche Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1 , sofern möglich, Abstand zur Gemeindegrenze gehalten werden sollte, da die nächstgelegene Wohnbebauung im Gemeindebereich Weihenstephan und Zinn zu nah an den Teilbereich angrenzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.10.2023 08:40 Uhr