Erlass einer neuen Hundesteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 9

Sachverhalt

Am 01.12.2006 wurde die aktuelle Hundesteuersatzung erlassen, welche zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Zum 01.01.2017 wurde diese durch Änderungssatzung geändert. Seit 01.09.2020 besteht eine neue Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Die bestehende Hundesteuersatzung der Gemeinde wurde daher entsprechend überarbeitet und soll nun aufgrund der Änderungen neu erlassen werden. Wesentliche Änderungen sind insbesondere Konkretisierungen im Bereich der Steuerermäßigung, der Wegfall der Züchtersteuer sowie Konkretisierungen der Anzeigepflichten. Auch die Höhe der jährlichen Steuer wurde im Gemeinderat diskutiert. Auch für Kampfhunde mit Negativzeugnis kann die Kampfhundesteuer verlangt werden. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Es liegt jedoch im Ermessen der Gemeinde, welche Regelung in Bezug auf Kamphunde getroffen werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die beigefügte Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung). Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft, gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom 01.12.2006 in der Fassung vom 06.10.2016 mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft. Die Höhe der Steuer soll alle zwei Jahre überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 07:59 Uhr