Geschwindigkeitsbeschränkungen im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 04.10.2023 ö 10

Sachverhalt

Es wurden folgende Anfragen von Gemeindebürgern bearbeitet:

  • Geschwindigkeitsbegrenzung bei Oberhaid von 70 km/h auf 50 km/h
Antrag von Anwohner Oberhaid
Rückmeldung von der PI Rottenburg: Da es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt, ist eine Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung umsetzbar.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung in Penkofen von 40 km/h auf 30 km/h
Antrag von Anwohner
Rückmeldung von der PI Rottenburg: Reduzierung wird befürwortet, da es die Beschränkung auf 40 km/h so nicht mehr gibt.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung der ST2143 Ortsdurchfahrt Hohenthann von Zufahrt Flurstraße oder Angerstraße bis Brauhausstraße oder zur Bäckerei
Am 14.02.2023 beschloss der Gemeinderat, dass ein Antrag bei der Verkehrsbehörde vom LRA auf Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h von der ST2143 Ortsdurchfahrt gestellt wird. Es fand am 28.06.2023 eine Verkehrsschau statt. Eine Beschränkung der ST2143 auf 30 km/h ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO sind nicht erfüllt, insbesondere liegt kein direkter Zugang zu Kindergarten, Schule, Altenheim, Krankenhaus vor.

  • Rotmarkierung am Geh- und Radweg
Verkehrsschau vom 31.08.2022: Die Rotmarkierung wird erforderlich gesehen, da mit Inbetriebnahme der Ampel sowohl der Radfahrer als auch der linksabbiegende Autofahrer grün haben wird und auf den Rad-/Fußgängerverkehr besonders hingewiesen werden soll. Zudem liegt hier eine geänderte Vorfahrtsregel vor, da dem Radfahrer nun Vorfahrt gewährt wird. Das ist insbesondere erforderlich kenntlich zu machen, wenn die Ampel ausfällt.
Die Inbetriebnahme der Ampel fand am 15.09.2023 statt. Die Rotmarkierung wird in Kürze beauftragt. 

  • Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gambacher Straße auf 30 km/h
Am 14.02.2023 beschloss der Gemeinderat, dass auf der gesamten Gambacherstr. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h angeordnet werden soll. 
Es fand eine Verkehrsschau von der PI Rottenburg vom 28.02.2023 statt. Die Beschilderung ist weder als streckenbezogene Beschränkung noch als Zone-30 rechtlich zulässig. Die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1c Satz 2 StVO sind nicht erfüllt. Ausnahme stellt der Bereich des Kindergartens dar, vor welchem bereits die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde.

  • Eingeschränktes Halteverbot in der Gambacher Straße
Verkehrsschau vom 28.02.2023 durch PI Rottenburg: Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots bis zu Einmündung Volksbadstraße steht nichts entgegen. Aufgrund der Gefahr eines Rückstaus auf die ST2143 durch Fahrzeuge/Hindernisse auf der Gambacher Straße wird ein solches Halteverbot auch empfohlen.
Die Beschilderung wurde bereits umgesetzt.

  • Verkehrsspiegel bei Mirskofener Str. 23 und 25
Anfrage von Anwohner
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Es gab an besagter Örtlichkeit bereits 2011 eine Verkehrsschau. Die notwendigen Sichtweiten sind nach wie vor vorhanden. Die Straßenmeisterei kümmert sich jedoch darum, dass zur Verbesserung der Sicht der Bewuchs auf Grund des Landkreises zurückgeschnitten wird. Ein Verkehrsspiegel ist nicht erforderlich.
 
  • Geschwindigkeitsbeschränkung Heiligenbrunn/Türkenfeld
Anfrage von Anwohner
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Unfälle, die auf Geschwindigkeit zurückzuführen sind, sind hier nicht bekannt. Das Ortszeichen ist rechtzeitig erkennbar. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist nach § 45 StVO nicht möglich.
Ggfs. könnte vorübergehend eine mobile Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt werden.
 
  • Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Kinderkrippe Schmatzhausen
Anfrage von Bürgern
Verkehrsschau vom 22.09.2023: Das Ortsschild wird von Weihmichl kommend vor die Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb und der GVS nach Egg versetzt. An den bisherigen Standort des Ortsschildes bis zur Einmündung Hopfenstraße wird die zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h (Mo-Fr 7-17 Uhr) reduziert. 200 Meter vor dem Ortsschild wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Unterhaid und Oberhaid auf 50 km/h reduziert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Höchstgeschwindigkeit bei Penkofen auf 30 km/h reduziert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 07:59 Uhr