Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 14 Baugebiet „Feuchtener Feld“ (1. Auslegung)
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplans durch vorliegendes Deckblatt ist die Aus-weisung eines Allgemeinen Wohngebiets. Mit Ausweisung des Wohngebiets beabsichtigt die Gemeinde, Wohnraum überwiegend für Einheimische zu schaffen und auch ihre lokale Ver-sorgungsfunktion zu sichern. Dieses soll den aktuellen Bedarf für die heranwachsende einhei-mische Bevölkerung decken.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Im Zuge der Fortschreibung im Parallelverfahren wird der Flächennutzungsplan durch die Aufstellung des Deckblattes Nr. 14 geändert und an die aktuelle Situation angepasst. Aufgrund der nun angestrebten Nutzung folgt die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 3,27 ha
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
Datenstand vom 25.10.2023 07:59 Uhr