Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö informativ 11.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Essenbach
Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 7 „Flächen für Windkraftenergieanlagen“ (erneute Auslegung)
Teilbereich 1 = Deckblatt 7.1
Diese Konzentrationsfläche mit einer Gesamtfläche von gesamt ca. 82,97 ha liegt vollständig im großflächig zusammenhängenden Waldgebiet ″Taxau″, verläuft zwischen der Gemeindegrenze nach Ergolding im Westen und dem Ortsteil Gaunkofen im Osten. Die geplante Konzentrationsfläche KF 2 des Marktes Ergolding grenzt unmittelbar an die Fläche 7.1 an, so dass hier eine interkommunale Windparkkonfiguration prinzipiell möglich wäre.
Teilbereich 2 = Deckblatt 7.2
Diese Konzentrationsfläche liegt nahezu vollständig im Waldgebiet ″Maßenholz″ zwischen Oberunsbach im Westen und Oberröhrenbach im Osten bis hin zur Grenze nach Norden, die Fläche beträgt ca. 166,66 ha.
Insbesondere wurden folgende Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen vorgenommen:
- Die bisherige KF 7.2 wird aus artenschutzrechtlichen Gründen komplett aus der Planung gestrichen.
- Die beiden bisherigen KF 7.1 und 7.3 sind artenschutzrechtlich als „sensibel zu behandelnde Flächen“ einzustufen und werden daher in den Plänen mit einem Hinweis (mit Verweis auf den Umweltbericht) gekennzeichnet.
- Die Nordspitze der KF 7.1 wird soweit zurückgenommen, dass mind. 1.000m Abstand zum kartierten Brutplatz des Wespenbussards eingehalten werden (Planung sah bisher nur ca. 970m Abstand vor)
Der Abstand der KF 7.1 zu Weihenstephan (Innenbereich) ergibt ca. 1.250 m, welche bereits bei der vorletzten Auslegung berücksichtigt wurde. Der Abstand zum Weiler Zinn (Außenbereich) ergibt ca. 1.100 m und somit weit mehr als ein üblicher Abstand zu Wohnnutzung im Außenbereich (laut TA-Lärm 500 m).

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

Datenstand vom 07.12.2023 10:11 Uhr