Bestellung der ersten Bürgermeisterin zur Eheschließungsstandesbeamtin
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 06.05.2020 | ö | beschließend | 11 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die erste Bürgermeisterin Andrea Weiß mit Wirkung vom 01.05.2020
gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 AVPstG (Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zur Standesbeamtin mit eingeschränktem Aufgabenbereich bestellt wird. Der Aufgabenbereich beschränkt sich auf die Vornahme von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.05.2020 11:20 Uhr